Dublin. .
Erneut hat Vulkanasche den Flugverkehr gestoppt . Der Luftraum von Irland war für sechs Stunden am Dienstag gesperrt. Experten warnen vor weiteren Störungen. Die EU-Regierungen planen einheitliche Regelungen.
Zwei Wochen nach dem großen Luftverkehrs-Chaos sind in Europa erneut Flüge abgesagt worden, weil wieder Vulkanasche durch den Himmel schwebt. In Irland und Schottland mussten Verbindungen aus Sicherheitsgründen storniert werden. Für den Rest Europas bestand zunächst keine akute Gefahr.
Fluggäste können allerdings darauf hoffen, dass sich Europas Regierungen im aktuellen Fall enger verständigen und nicht jedes Land kurzfristig und nach eigenem Belieben entscheidet, wann sie ihren Luftraum öffnet oder schließt. Denn die EU-Verkehrsminister (außer natürlich dem irischen Ressortchef, der es mangels Flugverbindung nicht nach Brüssel schaffte) waren ausgerechnet am gestrigen Dienstag zu einer Sondersitzung zusammengekommen, um über Lehren aus den Fehlern vor 14 Tagen zu sprechen. Sie vereinbarten eine engere Abstimmung.
Europaweit gültige Messewerte
Bis Mitte Juni sollen ein einheitliches Messsystem und europaweit gültige Grenzwerte geschaffen werden. Außerdem verpflichten sich alle EU-Regierungen, bestehende Regeln in Zukunft einheitlich anzuwenden. Bis die gemeinsamen europäischen Vorgaben beschlossene Sache sind, haben sich alle Minister bereit erklärt, den Ratschlägen der europäischen Luftaufsicht Eurocontrol und den Empfehlungen der Londoner Vulkanforscher zu folgen. „Damit ist unterbunden, dass jeder tut, was er will“, fasst Verkehrsminister Peter Ramsauer die Ergebnisse zusammen.
Nach Ramsauers Worten bleibt es bei dem Prinzip der drei Zonen. Dort, wo eine Konzentration von weniger als 0,2 Milligramm Asche pro Kubikmeter Luft gemessen wird, ist Fliegen erlaubt. In der Zone zwei (0,2 Milligramm bis 2,0 Milligramm) dürfen die Regierungen Flüge – und zwar auch Instrumentenflüge, nicht nur Sichtflüge - unter bestimmten Umständen erlauben. In der Zone drei (einschließlich eines Puffers von 60 nautischen Meilen um sie herum) ist der Flugverkehr verboten, weil die Belastung zwei Milligramm überschreitet.
Unterdessen haben die Europäischen Verbraucherzentren ein Ratgeber-Paket zusammengestellt, um den vor zwei Wochen gestrandeten Passagieren zur Durchsetzung ihrer Ansprüche zu verhelfen. Fluggäste, die von ihrer Fluglinie die Übernahme der Kosten für Hotelzimmer oder Arzneimittel in der Zeit des Wartens auf den nächsten Heimflug fordern, müssen zum Beispiel ihre Beschwerde nicht selbst formulieren sondern können auf einen standardisierten Text zurückgreifen. Außerdem können sie bei den Verbraucherzentren die Adressen der Fluglinien erfahren, an die sie die Beschwerden senden müssen. Auf der – allerdings englischsprachigen - Internetseite www.ec.europa.eu/consumers/ecc/index_en.htm bekommen Fluggäste heraus, welches Verbraucherzentrum für sie zuständig ist.