München. .

Zum Auftakt des Prozesses um die Tötung des Münchner Geschäftsmanns Dominik Brunner haben die Angeklagten sich für den Tod ihres Opfers entschuldigt. Die beiden jungen Männer hatten den Mann an einem S-Bahnhof tot geprügelt.

Die tödliche Prügelattacke gegen den Manager Dominik Brunner hat vor zehn Monaten die Menschen in Deutschland geschockt. Zum Auftakt des Prozesses um die tödliche Prügelattacke gegen den Manager Dominik Brunner haben die beiden Angeklagten die Tat eingeräumt, dabei aber jede Tötungsabsicht verneint. Vor der Jugendkammer des Landgerichts München I gab der Ältere der beiden dem 50-Jährigen zudem eine Mitschuld an der Gewalteskalation. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft den zur Tatzeit 18- und 17-Jährigen Mord aus Rache zur Last.

Laut Anklage hatten Markus S. und Sebastian L. Brunner am 12. September vergangenen Jahres am Münchner S-Bahnhof Solln in gerade mal einer Minute mit Schlägen und Tritten 22 so schwere Verletzungen zugefügt, dass der 50-Jährige kurz darauf starb. Brunner hatte sich zuvor schützend vor eine Gruppe von vier Teenagern gestellt, von denen die beiden Angeklagten Geld erpressen wollten. Der Fall sorgte für bundesweites Aufsehen, Brunner erhielt posthum das Bundesverdienstkreuz für seine Zivilcourage.

Angeklagter erklärt Mitschuld von Brunner

„Mir tut der Tod des Herrn Brunner so unendlich leid, ich kann es nicht beschreiben“, sagte der inzwischen 19-jährige Markus S. Er habe zu keinem Zeitpunkt mit dem Tod Brunners gerechnet, geschweige denn diesen gewollt. Auch Sebastian L. bedauerte die Tat: „Ich weiß, dass es dafür keine Entschuldigung gibt, dass da ein Mensch ums Leben gekommen ist. Aber es tut mir vom Herzen leid, ich wollte niemals, dass so etwas passiert.“

Die beiden Jugendlichen hatten die vier Teenager laut Anklage zusammen mit einem Kompagnon an der S-Bahnhaltestelle Donnersbergerbrücke um 15 Euro erpressen wollen. Während der Kompagnon sich verabschiedete, stiegen die beiden ebenso wie die zwei Jungen und Mädchen in eine S-Bahn. Dort bekam Brunner die anhaltenden Erpressungsversuche mit und verständigte noch aus der Bahn heraus die Polizei, zu ihrem Schutz stieg er mit den vier Kindern in Solln aus.

„Ich muss dann wohl völlig die Kontrolle über mich verloren haben“

In einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung gab S. Brunner eine Mitschuld an der Eskalation am S-Bahnhof Solln. Demnach hätten er und L. nicht geplant, Brunner anzugreifen. „Ich sah dann eine Jacke am Boden liegen und der ältere Mann tänzelte plötzlich mit erhobenen Fäusten vor mir und Basti rum“, hieß es in der Erklärung. Dann habe Brunner auf einmal als Erster zugeschlagen. „Ich muss dann wohl völlig die Kontrolle über mich verloren haben“, erklärte S.

Der Anklage sagte Brunner am S-Bahnhof dem Fahrer seiner S-Bahn, dass es nun Ärger geben werde. Danach habe er seine Jacke ausgezogen und seinen Rucksack abgelegt. Dies sei aber geschehen, um sich besser gegen den bevorstehenden Angriff der Angeklagten verteidigen zu können. Nachdem diese mit geballten Fäusten auf Brunner zugegangen seien, habe der Manager zunächst S. einen Faustschlag ins Gesicht versetzen können. Brunner sei dann in eine Verteidigungshaltung gegangen. Danach hätten beide Angeklagte auf Brunner eingeprügelt. Als einer der vier Teenager den bewusstlosen und am Boden liegenden Brunner wegziehen wollte, habe S. seinem Opfer noch einmal mit voller Wucht mit dem Fuß auf den Kopf getreten.

Dichter Zeitplan

Bei einer Verurteilung wegen Mordes drohen L. nach dem Jugendstrafrecht bis zu zehn Jahre Haft, S. könnte nach Erwachsenenstrafrecht zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Die zuständige Jugendkammer des Landgerichts München I hatte die Verhandlung bereits nach wenigen Minuten auf Antrag der Verteidiger unterbrochen, da diese die Zusammensetzung des Gerichts prüfen wollten. Noch nicht entschieden ist, ob womöglich auch die Öffentlichkeit von dem Verfahren gegen die zur Tatzeit 17 und 18 Jahre alten Angeklagten ausgeschlossen wird.

Wie Gerichtssprecherin Margarete Nötzel sagte, sollen in dem Prozess zunächst Polizeibeamte und einer der vier Schüler als Zeugen vernommen werden. Die drei anderen Kinder sollen am Donnerstag aussagen. Der bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilte Komplize Christoph T. soll am Freitag gehört werden.

Am 20. Juli soll der S-Bahnführer aussagen, der die Sekunden vor dem Beginn der Prügelei aus nächster Nähe beobachtete. Für den 27. Juli sind Sachverständige geladen - darunter ein Psychiater und ein Psychologe, die über die Schuldfähigkeit und den Entwicklungsstand der beiden Angeklagten wichtige Aussagen machen sollen. Bisher plant das Gericht, das Urteil am 29. Juli zu verkünden.

Die Gewalttat hatte im September bundesweit für Aufsehen gesorgt und eine Debatte über Zivilcourage ausgelöst. Brunner wurde posthum vom damaligen Bundespräsidenten Horst Köhler für seine Zivilcourage mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. (afp/apn/rtr)