Berlin. .
1771 Patienten hatten im vergangenen Jahr wegen Ärztepfuschs Anspruch auf Schmerzensgeld. Die meisten ärztlichen Behandlungsfehler passieren nach wie vor bei Operationen und bei der Diagnose von Krankheiten.
Die meisten ärztlichen Behandlungsfehler passieren nach wie vor bei Operationen und bei der Diagnose von Krankheiten. Im vergangenen Jahr wurden von den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern der Länder 1771 Fälle gezählt, in denen Patienten wegen einer falschen Behandlung Anspruch auf Schmerzensgeld hatten. In knapp 58 Prozent der Fälle handelte es sich um vorübergehende Schäden, hieß es bei der Vorstellung der Zahlen am Mittwoch in Berlin. In rund fünf Prozent dieser Fälle (91) führte eine falsche Behandlung allerdings zum Tod.
Am häufigsten waren den Angaben zufolge Fehler bei Hüft- oder Knieoperationen sowie bei chirurgischen Eingriffen nach Unterarm- und Unterschenkelbrüchen sowie Sprunggelenkverletzungen. Da die meisten Operationen in Kliniken gemacht werden, ist die Fehlerquote in Arztpraxen in diesem Bereich naturgemäß geringer.
Anstieg von Fehlern bei Knieprothesen
Fehler wurden dort vor allem bei der Diagnose gemacht. So habe es 2009 beispielsweise 41 Fälle gegeben, in denen Brustkrebs nicht erkannt worden sei, sagte Johann Neu, der Geschäftsführer der Schlichtungsstelle der norddeutschen Ärztekammern. Bei Hausärzten sei ein Problem, dass sie zu lange versuchten, eine Krankheit selbst zu behandeln und Patienten zu spät an Fachärzte überwiesen.
Neu betonte, dass sowohl die Zahl der Behandungsfehler als auch die Bereiche, in denen sie passierten, in den vergangenen Jahren weitgehend gleich geblieben seien. Lediglich bei den Knieprothesen habe es einen Anstieg gegeben, weil einfach mehr solcher Prothesen eingepflanzt worden seien.
Ärztekammer gab 24 Prozent der Beschwerden recht
Wie schon 2008 gingen bei den Schlichtungsstellen im vergangenen Jahr insgesamt rund 11 000 Patientenbeschwerden ein, also rund ein Viertel aller Beanstandungen. Die Stellen beauftragen Gutachter, die prüfen, ob die Beschwerden der Patienten berechtigt sind und Fehler bei der Behandlung gemacht wurden. Bearbeitet wurden im Vorjahr 7424 Anträge. Danach lag nach Ansicht der Gutachter bei den Ärztekammern in rund 24 Prozent der Beschwerden tatsächlich ein Behandlungsfehler vor.
Auf die Gesamtzahl der Behandlungen gesehen ist die Zahl der Beschwerden eher gering. Laut dem Vorsitzenden der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, Andreas Crusius, gibt es in Deutschland pro Jahr rund 400 Millionen ambulante Behandlungen und 17 Millionen stationäre.
Spezielle Analyse zu Gefahren bei Verabreichung von Medikamenten
Neben der Gesamtstatistik des vergangenen Jahres wurde noch eine spezielle Analyse zu den Gefahren bei der Verabreichung von Medikamenten vorgelegt, die aber nur Zahlen für Norddeutschland enthielt. Demnach gab es dort in den vergangenen zehn Jahren 311 Behandlungsfehler, die für Patienten vorübergehende (194) oder dauerhafte (90) Folgen hatten und bei 27 Menschen zum Tod führten. Eine bessere Farbkodierung von Medikamenten sowie eine vermehrte Verwendung elektronischer Patientenakten, sollen Fehler in diesem Bereich zukünftig minimieren, sagte der ärztliche Leiter des Unfallkrankenhauses Berlin, Walter Schaffartzik. (ddp)