Waltrop/Castrop-Rauxel. .

Das Evangelische Krankenhaus Castrop-Rauxel muss einer ehemaligen Patientin aus Waltrop Schmerzensgeld zahlen. Die heute 54-jährige Frau sei 2006 Opfer eines „groben Behandlungsfehlers“ geworden, urteilte das Landgericht Dortmund.

Das Geschehen liegt über vier Jahre zurück. Mit der Diagnose „Infektion des zentralen Nervensystems“, gestellt von einem Neurologen, war die Waltroperin Anfang 2006 ins EvK eingeliefert worden. Nach anfänglicher Besserung kam es nach ein paar Tagen zu einem zunächst zeitweisen, dann zum völligen Sprachverlust. Die herbeigerufene Stationsärztin veranlasste jedoch lediglich eine Blutdruckmessung und ein EKG.

Für „unverantwortlich“ hielt das Gericht, dass anhand der erkennbaren Anzeichen für einen Schlaganfall nicht unverzüglich Notfallmaßnahmen eingeleitet worden seien. Das Verhalten der Ärztin sei „grob fehlerhaft“ gewesen.

Die Patientin verließ das EvK daraufhin auf eigenen Wunsch und erlitt in der Nacht darauf einen weiteren Schlaganfall. Sie kam auf die Intensivstation des St. Vincenz-Krankenhauses in Datteln. Auch diesen zweiten Schlaganfall ordnete das Gericht den „groben Fehlern“ zu, die im EvK gemacht worden seien. Bei einer rechtzeitigen Diagnose wären die Chancen sehr gut gewesen, den zweiten Schlaganfall zu vermeiden.

Die Frau leidet heute noch unter Sprachstörungen und einer halbseitigen Lähmung, sie ist ein Pflegefall. Wegen „erheblicher Einschränkungen der Lebensqualität“ hielt das Gericht ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro für angebracht.