Hamburg. .

Eine Hamburger Sozialarbeiterin muss sich im August wegen des Todes eines Säuglings vor Gericht verantworten. Das Kind war im März 2009 verhungert. Ein Gericht hatte vor wenigen Wochen die Mutter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Mehr als ein Jahr nach dem Tod der neun Monate alten Lara Mia in Hamburg wird eine Sozialarbeiterin vor Gericht gestellt. Das Verfahren gegen die Mitarbeiterin der Diakonieeinrichtung Rauhes Haus soll am 17. August vor dem Amtsgericht Harburg eröffnet werden, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen.

Lara Mia war am 11. März 2009 tot von Rettungskräften in einer Wohnung im Stadtteil Wilhelmsburg im Beisein der Mutter und ihres Ex-Lebensgefährten gefunden worden. Die Obduktion hatte eine deutliche Unterernährung des Mädchens ergeben, das nur noch 4,8 Kilogramm wog. Normal wäre das Doppelte gewesen.

M ildes Urteil im Verfahren gegen Mutter

Die Sozialarbeiterin hatte die Familie noch kurz vor dem Tod des Kindes besucht. Sie hatte keinen weiteren Handlungsbedarf erkannt und sich auf eine Urlaubsreise begeben. Nach Lara Mias Tod wurde die Frau vom Dienst freigestellt.

Die 19-jährige Mutter des Kindes wurde in einem Verfahren vor der Jugendkammer des Hamburger Landgerichts zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Richter hatte es als erwiesen angesehen, dass sich die damals 18-Jährige unter anderem der Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gemacht habe. Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil eingelegt. (ddp)