Köln. Die NRW-Bistümer haben im Jahr 2022 einen neuen Negativ-Rekord verzeichnet. Das Erzbistum Köln liegt weit über dem bundesweiten Durchschnitt.
Die Bistümer in Nordrhein-Westfalen haben im vergangenen Jahr einen Negativ-Rekord von fast 150.000 Kirchenaustritten verzeichnet. Im Erzbistum Köln kehrten rund 51.345 Mitglieder ihrer Kirche den Rücken, wie aus den am Mittwoch von den Bistümern veröffentlichten Mitgliederzahlen hervorgeht. Das Erzbistum liegt mit einer Austrittsquote von rund 2,84 Prozent der Mitglieder deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von 2,43 Prozent sowie über den Zahlen der anderen NRW-Bistümer, die zwischen 1,9 und 2,15 Prozent liegen.
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Insgesamt verloren die Bistümer und Erzbistümer Köln, Essen, Aachen, Münster und Paderborn im vergangenen Jahr mehr als 200.000 Mitglieder, davon rund 150.000 durch Austritte. Besonders hohe Steigerungsraten bei den Austritten gab es im Bistum Münster (plus 67,5 Prozent) und im Erzbistum Paderborn (plus 65 Prozent).
Rekord an Austritten bereits im Vorjahr erreicht worden
Bundesweit traten im vergangenen Jahr 522.821 Menschen aus der katholischen Kirche aus, wie die katholische Deutsche Bischofskonferenz in Bonn mitteilte. Im Vorjahr war bereits mit knapp 360.000 Kirchenaustritten ein vorläufiger Rekord erreicht worden. Insgesamt verlor die katholische Kirche in Deutschland im Jahr 2022 mehr als 700.000 Mitglieder. In Deutschland gehörten 2022 noch knapp 20,9 Millionen Menschen der Kirche an, das entspricht 24,8 Prozent der Bevölkerung.
Wer aus der Kirche austreten will, muss in der Regel zum Amt. Doch wie genau ist der Ablauf? Und was gilt, wenn es sich Gläubige anders überlegen oder neu in die Kirche eintreten wollen?
Wie funktioniert der Austritt?
Steht der Entschluss fest, muss man jedoch persönlich bei der zuständigen Behörde erscheinen. Diese hängt vom Wohnort ab: In der Regel kann man sich ans Standesamt oder das Einwohnermeldeamt wenden. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen muss man zum örtlichen Amtsgericht gehen.
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Bislang ist es nicht möglich, seine Kirchenmitgliedschaft online zu kündigen. Die Stiftung Warentest warnt vor Internetseiten, die etwas anderes versprechen - aus ihrer Sicht handelt es sich um Abzocke.
Was muss man mitnehmen?
Wichtig ist, dass man seinen Personalausweis mitnimmt. Alternativ funktioniert der Austritt auch mit einem Reisepass und einer Meldebescheinigung. Geht es auch um den Austritt der eigenen Kinder, sollte man bei Minderjährigen auch die Geburtsurkunde dabei haben.
Die Behörden verlangen in der Regel eine Gebühr. Die Kosten für den Austritt variieren je nach Bundesland. In Bremen zahlt man dafür nichts. In anderen Bundesländern können bis zu 60 Euro anfallen.
Wie kann man in die Kirche neu oder wieder eintreten?
Grundsätzlich ist ein Neueintritt oder ein Wiedereintritt in die Kirche jederzeit möglich. Das Ganze ist kostenlos. Eine erneute Taufe ist nicht nötig - einmal vollzogen ist man ein Leben lang getauft.
Für den Eintritt in eine Kirche muss man nicht zu einer staatlichen Behörde gehen, sondern sich persönlich an entsprechende Kirche wenden. Ist man dort noch nicht bekannt, sollte man seinen Ausweis und möglichst seine Taufurkunde mitbringen.
Geht es darum, die Konfession zu wechseln, muss man zunächst aus der christlichen Kirche, der man bisher anhängt, austreten. Ein nahtloser Übergang ist also nicht möglich.
Will jemand in eine andere christliche Kirche als bisher eintreten, muss diese Person zudem am sogenannten Konversionsunterricht teilnehmen. Wer neu in die Kirche eintreten will, bekommt zusätzlich eine Unterweisung - eine Katechese - und wird anschließend als Erwachsener getauft. (epd, dpa)