Dresden. Das Steigerlied ist die Hymne der Bergleute – unter anderem auch im Ruhrgebiet. Dem Lied ist jetzt eine besondere Ehre zuteil geworden.
Das Lied der deutschen Bergleute „Glück auf, Glück auf! Der Steiger kommt“ ist Immaterielles Kulturerbe in Deutschland. Die Kulturministerkonferenz hat am Mittwoch entschieden, es in das bundesweite Unesco-Verzeichnis aufzunehmen, wie Sachsens Ressortchefin Barbara Klepsch (CDU) in Dresden mitteilte. Es sei „die Hymne der deutschen Bergleute und integraler Bestandteil der in Sachsen besonders lebendigen Bergbautraditionen“.
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Laut Klepsch engagieren sich Vereine und Privatpersonen, Gemeinden und Bildungsträger bundesweit „in herausragender Weise für den Erhalt dieser einzigartigen Kulturform“. Sie könnten „stolz auf diese Auszeichnung sein“, gratulierte sie. Bisher gehörte das Lied, das im Erzgebirge, im Harz, im Ruhrgebiet und dem Saarland zur festen Tradition gehört, nur zum entsprechenden Landesinventar von Nordrhein-Westfalen.
Steigerlied: Ursprünge reichen bis ins 16. Jahrhundert
Der länderübergreifende Antrag „Singen des Steigerlieds“ war 2021 vom Verein Ruhrkohle Musik aus NRW eingereicht worden, um dessen Bedeutung für alle deutschen Bergbauregionen zu betonen. In seine Erarbeitung flossen nach Ministeriumsangaben die Stellungnahmen aller zehn deutschen Landesverbände der Bergmanns-, Hütten- und Knappenvereine ein.
Die Ursprünge des Steigerlieds reichen bis ins 16. Jahrhundert zurück. Der erste Beleg einer öffentlichen Aufführung findet sich in der Beschreibung einer Festveranstaltung 1678 zu Ehren des sächsischen Kurfürsten Johann Georg II. in Schneeberg. Das Lied kündet von der Hoffnung der Bergleute, nach der harten und gefährlichen Arbeit unter Tage wieder ans Licht und zu ihren Familien zurückzukehren. Es wird in der Regel stehend gesungen - auch bei Bergparaden im Erzgebirge, im Harz, im Ruhrgebiet oder im Saarland.
Aufnahme von Kulturformen: Sechste Bewerbungsrunde beginnt im April
Nach Angaben von NRW-Kulturministerin Ina Brandes (CDU) wurden auch die klassische deutsche Reitlehre und der Zirkus auf Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen ins Bundesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Der Zirkus ist nach Angaben des Ministeriums eine eigenständige Form der Darstellenden Künste, die eine Vielzahl von Kunstformen und Disziplinen verbinde: Theater, Musik, Athletik, Medien und Technik. Mit dem Antrag auf Aufnahme habe sich die Trägergruppe verpflichtet, die Geschichte des Zirkus hinsichtlich kolonialer Aspekte sowie die Tier-Mensch-Beziehung aufzuarbeiten.
Am 1. April beginne die sechste Bewerbungsrunde zur Aufnahme von Kulturformen in das Landesinventar des Immateriellen Kulturerbes von NRW und das bundesweite Verzeichnis. Gruppen und Gemeinschaften, die mündliche Ausdrucksweisen, Bräuche, Rituale, Darstellende Künste, traditionelle Handwerkstechniken oder Naturwissen pflegen, können sich bis 31. Oktober 2023 in ihrem Bundesland bewerben. (dpa)