Köln. Ein Betroffener von sexualisierter Gewalt verlangt Schmerzensgeld vom Erzbistum Köln. Warum das möglich ist, obwohl die Tat verjährt ist.

Nach Recherchen des WDR verlangt ein Betroffener von sexualisierter Gewalt 800.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum Köln. Wie der Sender am Freitag berichtete, ist das die erste derartige Klage gegen die Kirche als Institution in Deutschland. Laut dem Kläger sei die Beweislage eindeutig. Der Priester habe die Taten vor seinem Tod zugegeben: schwerer Missbrauch in mindestens 320 Fällen.

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Dass eine Klage möglich ist, obwohl der Täter verstorben und die Taten eigentlich verjährt sind, begründe der Anwalt des als Kind zehn Jahre lang missbrauchten Klägers mit der sogenannten Amtshaftung der Kirche als öffentlich-rechtliche Institution. So stehe es auch in der Klageschrift, die dem WDR vorliege.

Missbrauch: Klage beim Landgericht Köln

Die Klage soll dem Bericht zufolge am Freitag beim Landgericht Köln eingereicht werden. Das Erzbistum wies auf WDR-Anfrage darauf hin, dass der Täter 40 Jahre nach den Taten bestraft worden sei und dass man 2021 per Aufruf nach weiteren Betroffenen gesucht habe. (dpa)