Essen. . Eine bundesweite Erhebung zur Qualität in Krankenhäusern sieht Mängel in Kliniken in der Region.

Bei Geburtskomplikationen darf nicht lange gezögert werden: Nicht mehr als 20 Minuten sollten verstreichen zwischen der ärztlichen Entscheidung, einen Notfallkaiserschnitt zu machen, und dem ersten Schnitt am Bauch der Mutter, um eine schwerwiegende Schädigung des Säuglings zu verhindern. So sehen es die Qualitätskriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vor, des federführenden Gremiums der Selbstverwaltung des deutschen Gesundheitswesens. In NRW kann nicht ausnahmslos jede Geburtsklinik in jedem Fall Kriterien wie diese erfüllen, wie eine G-BA-Erhebung zur Qualität zeigt: Sechs von 156 Geburtshilfe-Stationen haben in wenigstens einem von fünf Kriterien schlecht abgeschnitten – darunter das Marienhospital in Herne und das Augusta-Krankenhaus Bochum.

Auch interessant

Erstmals hat der G-BA die Auswertung von Daten aus über 1000 Krankenhäusern veröffentlicht. Dabei sind die drei Bereiche Geburtshilfe, Operationen bei Brustkrebs und Gynäkologie anhand von insgesamt elf Qualitätskriterien bewerten worden. Bundesweit ist nach Angaben von „Spiegel-Online“ 2017 in 73 Abteilungen eine „unzureichende Qualität“ festgestellt worden. In NRW haben 17 Kliniken in einem Kriterium schlecht abgeschnitten.

Das gilt häufig in Westfalen-Lippe: Bei Brustkrebs-Operationen etwa merkten die Prüfer in sieben von 72 Kliniken in einzelnen Fällen Mängel an. Auch im Evangelischen Krankenhaus Herne soll es in drei von fünf Brustkrebs-Operationen während des Eingriffs keine radiologische oder Ultraschall-Kontrolle gegeben haben, was Prüfer anmerkten. Ein Klinik-Sprecher unterstrich am Montag, dass das aus medizinischen Gründen nicht notwendig gewesen sei. In der Gynäkologie gaben NRW-weit zwei von 249 Abteilungen Anlass zur Kritik.

Auch interessant

ARCHIV - Die kleine Helena Elisa liegt am 12.12.2012 im Kreißsaal der Frauenklinik in Erlangen (Bayern) bei ihren Eltern Hanna und Bo. Das Baby kam per Kaiserschnitt um 12 Uhr 12 zur Welt. Foto: Daniel Karmann/dpa (zu dpa
Von Nina Grunsky und Hendrik Schulze Zumhülsen

Der Kriterienkatalog geht auf ein Bundesgesetz von 2014 zurück, nach dem die Krankenhausplanung und -finanzierung künftig stärker an der Qualität einer Behandlung ausgerichtet werden soll. Dabei sind Mindeststandards und Behandlungsroutinen identifiziert worden.

Die Krankenhausgesellschaft NRW sieht die Mehrheit der Kliniken im Land in einem guten Licht: „Nur ein geringer Prozentsatz der Kliniken hat die Qualitätskriterien nicht vollends erreicht“, hält ein Sprecher fest. Die betroffenen Kliniken seien nun in der Pflicht: „Sie sind aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Qualitätskriterien zu erfüllen.“

Das NRW-Gesundheitsministerium hat die Bezirksregierungen beauftragt, den bemängelten Fällen nachzugehen. Die Bezirksregierungen werden darauf drängen, dass tatsächlich festgestellte Mängel von den Kliniken beseitigt werden, heißt es aus dem Ministerium. In NRW soll die Krankenhausplanung künftig stärker an Strukturqualität und Fallzahlen ausgerichtet werden. (stew)