Wiesbaden. Das Bundeskriminalamt fahndet erneut mit einem Video nach einem Kinderschänder. Die Aufnahmen zeigen den Täter mit zwei Jungen im Alter von etwa elf bis fünfzehn Jahren.
Das Bundeskriminalamt (BKA) sucht erneut mit Hilfe der Öffentlichkeit nach einem Kinderschänder. Der Täter wird des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie verdächtigt, wie das BKA am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Der Polizei liegt ein Video vor, das den Täter mit zwei Jungen im Alter von etwa 11 bis 15 Jahren an einem FKK-Strand bei sexuellen Handlungen zeigt. Im Internet hat das BKA jetzt Bilder, eine kurze Videosequenz sowie eine Stimmaufzeichnung des Sexualstraftäters veröffentlicht.
Erst vor etwa sechs Wochen hatte die Behörde per Fernsehaufruf erfolgreich nach einem Kinderschänder gesucht. Der mutmaßliche Täter stellte sich noch im Laufe des Tages. Die Öffentlichkeitsfahndung habe großen Erfolg gezeigt, sagte die Gießener Staatsanwältin Ute Sehlbach-Schellenberg: «Das versuchen wir jetzt auch wieder.» Es sei jedoch nicht angedacht, den Fahndungsaufruf wieder in der ZDF-Sendung «Aktenzeichen XY...ungelöst» zu veröffentlichen. Bis zum Mittag waren noch keine Hinweise eingegangen.
Narbe unter dem rechten Auge
Auf dem neun Sekunden langen Videoausschnitt ist der Täter deutlich zu erkennen, er hat eine Narbe unter dem rechten Auge. Der Mann blickt direkt in die Kamera, auf der Aufnahme ist unten eine Anzeige mit einem Datum eingeblendet. Die Fahnder gehen davon aus, dass das Video mit hoher Wahrscheinlichkeit am 26. Mai 1993 aufgenommen wurde. Demnach wären die Opfer heute etwa 27 bis 31 Jahre alt, der Täter wäre etwa im Alter zwischen 65 bis 75 Jahren. Einer der Jungen wird in dem Video Sebastian genannt.
Nach Angaben der Behörde ist nicht auszuschließen, dass der Täter bis heute weitere Kinder missbraucht. «Das kann und darf nicht ausgeschlossen werden», sagte die Staatsanwältin. Das verdeutliche auch die Dringlichkeit der Öffentlichkeitsfahndung. Bislang sei unklar, wo sich der Tatort befinde. Aufgrund der guten Zusammenarbeit mit dem BKA habe daher die Staatsanwaltschaft Gießen den Fall übernommen. Die Ermittler gingen davon aus, dass das Video in Deutschland aufgenommen wurde. Sicher sei das aber nicht.
Video bei Wohnungsdurchsuchung gefunden
Das Video sei im Zuge eines Ermittlungsverfahren gegen einen anderen Beschuldigten entdeckt worden, berichtete Sehlbach-Schellenberg. Die Datei sei Ende 2008 bei einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt worden. Da alle bisherigen Fahndungsmaßnahmen nicht zur Identifizierung eines Tatverdächtigen führten, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gießen der Beschluss für eine Öffentlichkeitsfahndung erlassen.
Diese Maßnahme biete die Möglichkeit, breitflächig Hinweise aus der Bevölkerung zu erhalten, sagte die Staatsanwältin. Andernfalls wäre die Identifizierung des Täters sehr viel schwieriger. (ddp)