Köln. Facebook scheiterte am Dienstag mit seiner Klage gegen StudiVZ. Das Landgericht Köln wies die Klage der US-amerikanischen Firma gegen den deutschen Konkurrenten wegen unlauteren Wettbewerbs zurück. Facebook wollte die Benutzeroberfläche von StudiVZ auf diesem Weg verbieten lassen.
Die Betreiber des sozialen Netzwerks Facebook hatten der deutschen Internet-Kontaktbörse vorgeworfen, die Gestaltung von Facebook kopiert zu haben. Diese Klage wurde am Dienstag vom Kölner Landgericht abgewiesen. Nach Auffassung der Richter liegt «trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten» keine unlautere Nachahmung vor, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
StudiVZ könnte nachprogrammiert haben
Zum Zeitpunkt der Markteinführung von StudiVZ in Deutschland im November 2005 habe der Konkurrent Facebook noch nicht den erforderlichen Bekanntheitsgrad auf dem deutschen Markt gehabt. Eine deutschsprachige Version von Facebook existiere erst seit März 2008.
Die in Kalifornien ansässige Facebook Ltd. hatte den Angaben zufolge auch argumentiert, StudiVZ habe auf illegale Weise den geheimen PHP-Quellcode von Facebook erlangt. Das Gericht erklärte jedoch, die Klägerin habe dazu nur Vermutungen angestellt. Diese seien nicht konkret genug, um einen so genannten Besichtigungsanspruch zu rechtfertigen. Damit hatte Facebook erreichen wollen, dass ein Sachverständiger die PHP-Quellcodes beider Seiten vergleicht.
Den Richtern zufolge können die Übereinstimmungen auch darauf beruhen, dass die Gründer von StudiVZ die Webseiten des Konkurrenten kannten und sie mit Hilfe der im Internet für jedermann sichtbaren Informationen nachprogrammierten oder nachprogrammieren ließen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ: 33 O 374/08)
(ddp/ap)