Bonn. Die Unesco setzt nicht nur Gebäude wie den Kölner Dom auf ihre Weltkulturerbe-Listen. Schützen und Sternsinger finden sich da nun auch.
- Die Unesco hat nun unter anderem das Sternsingen und das Schützenwesen zum immateriellen Kulturerbe erhoben
- Der Eintrag bedeutet, dass die jeweiligen Traditionen besonders gefördert, geschützt und dokumentiert werden sollen
- Aktuell sind 34 Formen des immateriellen Kulturerbes im bundesweiten Verzeichnis eingetragen
Wer in Zukunft bedächtig durch kaltes Wasser geht oder mit dem Gewehr auf Holzfiguren schießt, kann sich damit schmücken, das Welterbe zu bewahren. Die Unesco hat nun unter anderem das Sternsingen und das Schützenwesen zum immateriellen Kulturerbe erhoben.
Weitere Neueinträge auf der Liste sind das Kneippen, das Choralsingen, die Volkstanzbewegung, die manuelle Glasfertigung und das ehrsame Narrengericht in Grosselfingen, ein jahrhundertealtes Fastnachtsspiel in Baden-Württemberg. Das teilte die UN-Kulturorganisation am Freitag in Bonn mit.
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Die sieben Vorschläge waren am Donnerstag von der Kultusministerkonferenz (KMK) und von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) bestätigt worden und wurden damit in das bundesweite Verzeichnis aufgenommen. Der Eintrag bedeutet, dass die jeweiligen Traditionen besonders gefördert, geschützt und dokumentiert werden sollen – ähnlich wie die materiellen Kulturerbestätten wie der Kölner Dom oder die zuletzt dazugekommene Hamburger Speicherstadt. Aktuell sind 34 Formen des immateriellen Kulturerbes im bundesweiten Verzeichnis eingetragen.
Orgelbau und Orgelmusik warten auf Nominierung
Erstmals wurden zudem auch Beispiele guter Praxis ausgezeichnet: Die manufakturelle Schmuckgestaltung und die Bewahrung und Förderung von Kultur, Vielfalt und Qualität regionaler Spezialitäten in Oberfranken wurden in das deutsche Register guter Praxisbeispiele aufgenommen. Damit folgte die nationale Kulturpolitik der Empfehlung der Experten der deutschen Unesco-Kommission, die sieben Kulturformen in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufzunehmen.
Um auf die internationale Unesco-Liste des immateriellen Kulturguts zu kommen, ist die Aufnahme in ein nationales Verzeichnis Voraussetzung. Staatsministerin Grütters sagte, sie freue sich besonders, dass für nächstes Jahr Orgelbau und Orgelmusik als neue deutsche Nominierung für die internationale Liste eingereicht würden: „Denn der Nominierungsvorschlag verkörpert zwei wesentliche Komponenten des immateriellen Kulturerbes: Tradition und Innovation“, sagte Monika Grütters.
Über Orgelbau und Orgelmusik wird 2017 beraten. Bereits im nächsten Jahr entscheidet die Unesco über die erste deutsche Nominierung. Dabei handelt es sich um die wesentlich in Deutschland mitentwickelte Idee der Genossenschaften. Unesco-Sprecherin Katja Römer betonte, die internationale Liste sei anders gelagert, da sie einen repräsentativen Charakter habe. Als Ranking oder „Best of“ sei sie ausdrücklich nicht gedacht. (dpa/ac)