Darmstadt. Sanel M. ist im Tuğçe-Prozess zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Sein Verteidiger kündigte an, das Urteil anzufechten.
Wegen des gewaltsamen Todes der Studentin Tuğçe muss der 18 Jahre alte Sanel M. für drei Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Darmstadt sprach ihn am Dienstag der Körperverletzung mit Todesfolge nach dem Jugendstrafrecht schuldig.
Die Staatsanwaltschaft verlangte für Sanel M. eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten nach dem Jugendstrafrecht. Die Nebenklage verlangte eine längere Haftdauer, ohne einen konkreten Zeitraum zu nennen. Die Verteidigung meinte, eine Bewährungsstrafe würde genügen, sie nannte ein Jahr.
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Nach dem Urteilsspruch kündigte der Verteidiger M.s an, das Urteil anzufechten. "Wir werden in Revision gehen", sagte Anwalt Heinz-Jürgen Borowsky. Man halte die Begründung des Gerichts nicht für überzeugend. Es hätte bessere Möglichkeiten für Sanel M. gegeben, als ihn jetzt im Gefängnis wegzusperren.
Der Fall hatte großes Aufsehen erregt, auch über Deutschland hinaus. Tuğçe soll vor dem Schlag des Angeklagten Zivilcourage bewiesen haben. Sie habe auf der Toilette des Restaurants zwei Mädchen vor Sanel M. in Schutz genommen. Freunde sehen in ihr deshalb eine Heldin.
Tuğçe laut Staatsanwalt keine "nationale Heldin"
Als Tuğçes Eltern am 28. November 2014 nach dem Hirntod ihrer Tochter die lebenserhaltenden Apparate abschalten ließen, versammelten sich vor dem Krankenhaus in Offenbach etwa 1500 Menschen, um Anteilnahme zu zeigen.
Bewegender Abschied von Tugce A.
In dem Verfahren hat das Landgericht Darmstadt mehr als 60 Zeugen vernommen, auch Freundinnen von Tuğçe sowie Freunde von Sanel M.. Schnell wurde klar, dass sich beide Seiten vor dem Schlag gegenseitig übel beleidigten. Oberstaatsanwalt Alexander Homm sagte in seinem Plädoyer, weder sei Sanel M. ausschließlich ein aggressiver "Koma-Schläger" noch Tuğçe eine "nationale Heldin" für Zivilcourage. (dpa)