Berlin. . Für die illegalen Musik-Downloads ihrer minderjährigen Tochter muss eine Mutter über 5000 Euro zahlen. Der Bundesgerichtshof gab Musikfirmen Recht.

Musik im Internet zu hören, kann sehr teuer werden. So häufen sich Fälle, bei denen Nutzer Rechnungen in der Größenordnung von 5000 Euro bezahlen sollen. Jugendliche haben dann zuvor in der Regel über illegale Tauschbörsen Songs heruntergeladen, was eine Abmahnung durch einen Rechtsanwalt sowie eine Schadenersatzklage von Musikfirmen nach sich zieht. Am Donnerstag verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) mehrere typische Fälle. Unsere Zeitung erklärt, worauf Eltern achten müssen.

Welche Fälle verhandelte der Bundesgerichtshof?

Es ging unter anderem um diesen Fall: 2007 lud ein 14-jähriges Mädchen über 400 Lieder aus einer Internet-Tauschbörse auf ihren heimischen Computer. Damit stellte sie die Songs auch anderen Nutzern zur Verfügung, die die Musik vom Computer des Mädchens auf ihre eigenen Rechner kopieren konnten. Musikfirmen, denen die Rechte an den Songs gehören, klagten daraufhin auf Schadenersatz in Höhe von 3000 Euro. Außerdem stellte der Rechtsanwalt der Musikfirmen Kosten von 2380 Euro in Rechnung. Die Mutter des Mädchens wehrte sich gegen die hohe Forderung, aber das Landgericht und das Oberlandesgericht Köln gaben den Unternehmen im Wesentlichen Recht. Daraufhin ging die Mutter in Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Wie hat der BGH nun entschieden?

Die Musikkonzerne haben Recht bekommen. Das in dieser Sache oberste Gericht urteilte, dass die Mutter die geforderte Summe zahlen muss. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung sind wohl nicht mehr möglich. Auch in zwei anderen, vergleichbaren Fällen gab das Gericht den Unternehmen Recht. Den Privatleuten gelang es nicht, sich beispielsweise mit der Behauptung aus der Affäre zu ziehen, sie seien zum Zeitpunkt des Downloads in Urlaub gewesen, beziehungsweise der fragliche Computer habe keine Verbindung zum Internet gehabt.

Wie ist die grundsätzliche Rechtslage?

Stellen Musikfirmen illegales, weil kostenloses Herunterladen bei Musik-Tauschbörsen im Internet fest, haftet der Inhaber des Internetanschlusses, über den der Download stattfand. Maßgebend ist dabei die sogenannte IP-Adresse, die dem Internetanschluss zugeordnet ist. Der Inhaber der Adresse kann aber geltend machen, dass nicht nur er selbst, sondern auch andere Personen über diesen Anschluss im Internet aktiv sind. Möglicherweise sind dann diese schadenersatzpflichtig. Das kann zum Beispiel zutreffen, wenn erwachsene Kinder die Internetadresse der Eltern mitbenutzen. Sind die Kinder minderjährig, ist es für die Musikindustrie schwieriger, Schadenersatz durchzusetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen brauchen die Minderjährigen nichts zu zahlen.

Wie sollten Eltern sich verhalten?

Das Gericht musste in einem der aktuellen Fälle die Frage klären, ob die Mutter ihre minderjährige Tochter nachdrücklich vor illegalen Downloads gewarnt hat. Solche rechtzeitigen Hinweise an die Kinder sind die Voraussetzung dafür, dass die Eltern nicht selbst für den Schaden aufkommen müssen, den die Musikfirmen einklagen wollen. Im vorliegenden Fall herrschten aber Zweifel, ob die Mutter ihre Tochter ausreichend unterrichtet hatte. Denn bei einer Befragung der Polizei hatte das Mädchen offenbar gesagt, ihr sei die rechtliche Bedeutung des Herunterladens nicht klar gewesen.

Was können Eltern außerdem tun?

Sie sollten ihren Kindern nahelegen, legale Plattformen für Musik im Internet zu nutzen, auch wenn diese teilweise kostenpflichtig sind. Wenn trotzdem ein Schreiben vom Anwalt wegen Schadenersatzes eintrifft, ist es ratsam, sich umgehend Rechtshilfe zu holen. Diese bekommt man beispielsweise bei den Verbraucherzentralen oder bei Anwälten. Vorher sollte man nichts unterschreiben, was der Anwalt der Gegenseite geschickt hat. Beispielsweise die Unterschrift einer Unterlassungserklärung kann teuer werden.

Welche Fragen sind beim Filesharing noch ungeklärt?

Einige. Zum Beispiel ist immer noch nicht höchstrichterlich entschieden, wie hoch der Schadenersatz für die Urheberrechtsverletzungen eigentlich sein darf. Einige Rechtsanwaltskanzleien verlangen allein 200 Euro für jeden einzelnen Song, der im Internet zur Verfügung gestellt wird.

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