Essen. . Last-Minute-Angebote können für den einen oder anderen reizvoll sein. Aber nicht bei jedem vermeintlichen Schnäppchen sollten Sie auch zuschlagen.
Die Haut duftet nach Sonnencreme, die warmen Sandkörner kitzeln zwischen den Zehen: Sommerzeit ist Urlaubszeit. Damit aus der schönsten Zeit des Jahres kein Reinfall wird, sollten Reisewillige bei der Buchung genau aufpassen. Viele glauben bei Last-Minute-Angeboten günstig wegzukommen.
Immerhin outete sich im vergangenen Jahr fast jeder Dritte in Online-Reiseportalen als Spontan-Urlauber: Hier lagen Buchungszeitpunkt und Reisebeginn weniger als einen Monat auseinander. Aber gelten Last-Minute-Angebote tatsächlich als Schnäppchen-Garant? Schon – wenn man einige Punkte beachtet.
Was bedeutet Last-Minute?
Reiseanbieter dürfen ihre Angebote nur als „Last-Minute“ bewerben, wenn der Trip nicht länger als 14 Tage vor Reisebeginn gebucht werden kann und das Angebot günstiger ist als der reguläre Preis. „Hier sprechen wir von einer Ersparnis von mindestens zehn bis 15 Prozent“, erklärt Beate Wagner von der Verbraucherzentrale NRW. Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen: Denn zum Beispiel bei Fernreisen ist eine Vorlaufzeit von zwei Wochen schlicht nicht machbar angesichts der erforderlichen Reisedokumente und der notwendigen Impfungen.
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Wer eine Last-Minute-Reise bucht, verfügt über die gleichen Rechte wie derjenige, der eine Reise längerfristig gebucht hat. Das bedeutet: Beanstandungen können beim Reiseveranstalter reklamiert werden, wenn das Angebot nicht den Vereinbarungen entspricht. „Allerdings nur, wenn ich die Reise als Paket gebucht habe. Wenn ich mir Flug und Unterkunft individuell zusammengestellt habe, muss ich mich bei Beanstandungen direkt an die Fluggesellschaft oder das Hotel wenden“, sagt Sibylle Zeuch vom Deutschen Reiseverband.
Bei sehr kurzfristigen Buchungen, die nicht mehr als sieben Tage vor Reiseantritt liegen, werden die Reiseunterlagen oft nicht mehr nach Hause geschickt. In diesem Fall kann man sich die Dokumente am Schalter des jeweiligen Reiseveranstalters direkt am Flughafen abholen. „Allerdings müssen die Urlauber vorher informiert werden, was bei Beanstandungen zu tun ist und an wen sie sich bei Bedarf wenden können“, gibt Wagner zu bedenken.
Für wen lohnt sich Last-Minute?
Offen sein lautet hier die Zauberformel: „Reisende, die spontan verreisen möchten, sollten flexibel sein hinsichtlich ihres Reiseziels, der Unterkunft und des Reisezeitraums“, betont Zeuch.
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Eventuell kann es ratsam sein, einen weiter entfernt liegenden Abflughafen in einem benachbarten Bundesland zu wählen, wo die Ferien noch nicht begonnen haben. „Frühbucher haben den Vorteil, dass sie aus einem größeren Reiseangebot auswählen und bis zu 30 Prozent sparen können. Bei Last-Minute ist das Kontingent natürlich begrenzt – aber auch hier können noch Schnäppchen lauern“, weiß Zeuch.
Wo lassen sich die besten Schnäppchen ergattern?
Kurzentschlossene sollten vorher unbedingt Preise und Konditionen vergleichen. Verbraucherschützer raten vom überstürzten Buchen ab, denn Reiseverträge sind nicht widerrufbar. Gerade im Internet sollten Urlauber aufpassen, denn so manch vermeintliches Schnäppchen entpuppt sich als wahre Kostenfalle. Einige Angebote seien nur deswegen günstiger, weil sie um bestimmte Leistungen wie Halbpension oder Transfer gekürzt wurden. Wagner rät: „Leistungsumfang genau checken!“
Wem die Recherche in Internetportalen zu aufwendig ist, der wird im Reisebüro gut beraten. Mitarbeiter bieten hier ein Angebots- und Preisvergleich an. Übrigens hat dieser Service keine Auswirkungen auf den Preis: „Reiseveranstalter verbreiten ihre Angebote auf verschiedenen Bedienungskanälen – sei es im Reisebüro oder im Internet. Die identische Reise kostet also überall gleich viel“, erklärt Zeuch.
Wenn der Veranstalter plötzlich pleite geht
Zu einer Last-Minute-Reise gehört auch der Sicherungsschein. Im Fall einer Insolvenz des Veranstalters, sorgt der Insolvenzversicherer gegebenenfalls für einen Ersatzflug oder ein Ersatzhotel.
Bezahlt werden sollte nur, wenn der Schein im Original ausgehändigt wird. Urlauber sollten sofort prüfen, ob der Name des Veranstalters mit dem auf dem Sicherungsschein übereinstimmt, der in der Regel auf der Rückseite der Reisebestätigung zu finden ist. Außerdem sollte kontrolliert werden, ob der Versicherungsschutz den Reisezeitraum einschließt. Im Zweifel genügt ein Anruf bei dem angegebenen Versicherer, ob der Veranstalter dort Kunde ist. Wer die Leistungen einzeln bucht, trägt das Risiko allerdings selbst.
Worauf muss bei der Beschreibung geachtet werden?
Schnäppchenjäger sollten vor der Buchung besonderes auf die Beschreibung der einzelnen Leistungen achten. Je mehr Details zu Flug, Unterkunft, Verpflegung und Umgebung vorliegen, desto leichter kann am Urlaubsort auch beurteilt werden, ob die versprochene Leistung erbracht wird.
Oft werden bei Last-Minute-Angeboten nur Eckdaten genannt, wie zum Beispiel der Zielort, Kategorie der Unterkunft und Art der Verpflegung. Das Etikett „Vier-Sterne-Hotel“ garantiert nicht zwingend ein geräumiges Zimmer mit Meerblick oder einen beheizten Swimmingpool. Bei der Buchung sollten deshalb individuelle Wünsche berücksichtigt und im Reisevertrag festgehalten werden.