Essen/Brüssel. Die EU regelt die Gesundheitschecks für junge Piloten und will damit sicherstellen, dass nur flugtaugliche Piloten ins Cockpit steigen. Aber die Verordnungen lassen auch Raum für „Erwägungen“. Wie war das im Fall Germanwings?

Wie gesund muss ein Pilot sein? Und: Wie genau und wie regelmäßig muss eine Fluggesellschaft die Gesundheit ihres Mitarbeiters überprüfen?

Millionen Fluggäste stellen sich solche Fragen, nachdem der Lufthansa-Konzern am Dienstagabend eingestanden hat: Man habe seit 2009 von einer „abgeklungenen schweren depressiven Episode“ des 27-jährigen Co-Piloten von Germanwings-Flug 4 U 9525 gewusst. Das ist eine wichtige Aussage über Andreas Lubitz, der nach ersten Ermittlungen den Airbus in selbstmörderischer Absicht in den südfranzöschen Berghang geflogen und zuvor zahlreiche einschlägige ärztliche Kontakte gehabt haben soll.

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Für Lufthansa und Germanwings, aber auch für Angehörige der Opfer hängt viel von den Antworten auf die bohrenden Fragen ab. Denn der Schadenersatz für getötete Passagiere liegt nach internationalen Abkommen bei höchstens 140.000 Euro, wenn ein technischer Defekt zum Absturz geführt hat. Er ist unbegrenzt hoch, wenn das Desaster auf eine „unrechtmäßige Handlung“ der Gesellschaft oder eines ihrer Mitarbeiter zurückzuführen ist. Offenbar gibt es Gründe, dass die Germanwings-Versicherung Allianz die normale Rückstellung auf 300 Millionen Euro verdoppelt hat. Gefürchtet sind in diesen Fällen vor allem die Klagen amerikanischer Angehöriger vor US-Gerichten mit ihren teuren Schadenersatz-Urteilen. Drei Amerikaner sind unter den Toten von 4 U 9525.

Herz und Augen müssen okay sein

Doch es dürfte schwer fallen, der nationalen deutschen Airline oder ihrem Tochterunternehmen ein konkretes Fehlverhalten zu belegen. Die EU-Regeln zur medizinischen Überwachung von Flugpersonal lassen durchaus Spielraum.

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Zunächst setzt die Lufthansa „normale körperliche Fitness“ für die Flugtauglichkeit eines Bewerbers voraus. Vor allem Wert legen die Fliegerärzte – neben einem intakten Herz-Kreislauf-System – auf „gutes Sehvermögen“. Farbenblindheit schließt vom Job aus, weil Jets heute oft über – farbige – digitale Anzeigen gesteuert werden. Die EU hat jedoch diese Anforderungen leicht nach unten korrigiert.

Erfolgreiche Behandlung ein Muss

Spannend wird es bei psychischen Erkrankungen. In der EU-Verordnung 1178/2011 ist vorgegeben, dass „akute psychiatrische Behinderungen, Abweichungen oder Störungen“ den Ausschluss bedeuten. Auch wer an bestimmten „Persönlichkeits- oder Verhaltensstörungen leidet“, muss erst erfolgreich behandelt werden, „bevor erwogen werden kann, ihn als tauglich zu beurteilen“. Zum Thema Suizid heißt es: „Bewerber mit einmaliger oder mehrmaliger vorsätzlicher Selbstbeschädigung in der Krankengeschichte sind als untauglich zu beurteilen“ – es sei denn, vor einer erneuten Untersuchung sei es zu einer erfolgreichen Behandlung gekommen.

Wie viel also wussten die Lufthansa-Ärzte, als Lubitz 2009 die Ausbildung wieder aufnahm und später für flugtauglich erklärt wurde? Kannten sie die Selbstmordgedanken, die er nach Information der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf vorher gehabt haben soll? Was haben sie selbst – bei der erneuten psychiatrischen Untersuchung – festgestellt? Am Ende auch: Wie viel von allem war höheren Stellen im Unternehmen bekannt?