Brüssel. Für medizinische Checks bei Piloten gibt es klare EU-Auflagen. Diese werden aber offenbar schon seit einiger Zeit nicht eingehalten.

Deutschland erfüllt seit längerem nicht korrekt die EU-Auflagen für die Überwachung flugmedizinischer Tauglichkeitsprüfungen. Das bestätigte ein Sprecher der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) in Köln unserer Redaktion. Es gehe um Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass flugmedizinische Sachverständige, die Piloten und Bordpersonal auf Fitness begutachten, ihrerseits systematisch überprüft werden. Detailliert festgelegt ist das in EU-Regeln aus dem Jahr 2011 und einer Ausführungsbestimmung („Executive Decision“) der EASA von 2012. Nach Darstellung des EASA-Sprechers bestehen die Unzulänglichkeiten bereits „seit mehreren Jahren“.

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Die EU-Kommission in Brüssel hatte im November vergangenen Jahres ein förmliches Verfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet, weil bei einer Inspektion festgestellt worden sei, dass „einige Sicherheitsmaßnahmen von den nationalen Behörden nicht angemessen überwacht werden“. Das verstoße gegen eine Verordnung aus dem Jahr 2008 (300/2008), die festlege, wie oft und in welchem Umfang die Behörden der Mitgliedstaaten Sicherheitsvorkehren kontrollieren und sicherstellen müssen, „dass Flughäfen, Fluggesellschaften und andere Beteiligte die gemeinsamen EU-Standards einhalten“.

Flugmediziner müssen alle drei Jahre Lizenz verlängern

Diese Vorschrift und auch die Beanstandung durch die Kommission bezögen sich auf allgemeine Sicherheits- und Zuverlässigkeitschecks, hieß es in deutschen Regierungskreisen. Es gehe dabei vor allem um Terrorismusabwehr, nicht um medizinische Tauglichkeit.

Nach Darstellung der EASA sind aber gerade bei den vorgeschriebenen Verfahren zur Gesundheitskontrolle in Deutschland Mängel aufgetaucht. Nach den Regularien müssen flugmedizinische Sachverständige („Aero-medical examiners“ – AME) alle drei Jahre ihre staatliche Lizenz erneuern beziehungsweise verlängern lassen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, dies zentral zu beaufsichtigen. Das System soll nach Darstellung der Kommission Missbrauch erschweren, etwa dadurch, dass ein Proband nach einer negativen Beurteilung den Arzt wechselt („doctor hopping“) und einen neuen Anlauf unternimmt, ohne dass der eine Sachverständige vom anderen weiß.