Augsburg. Strafbefehl zurückgenommen: Der “rasende Notarzt“ muss doch keine Geldstrafe zahlen. Ein Autofahrer hatte ihn nach einer Einsatzfahrt angezeigt.

Der "rasende Notarzt" Alexander Hatz muss laut einem Medienbericht doch keine Geldstrafe zahlen. Die Staatsanwaltschaft habe den Antrag auf einen Strafbefehl zurückgenommen, berichtet die "Augsburger Allgemeine" unter Berufung auf den Anwalt des Arztes.

Der Notarzt war im vergangenen April von der Rettungsleitstelle Ingolstadt ins gut zehn Kilometer entfernte Karlshuld geschickt worden. Ein zweijähriges Mädchen hatte Schnellkleber verschluckt und drohte zu ersticken. Auf der Fahrt mit Blaulicht und Martinshorn musste der Mediziner mehrere Autos überholen.

Strafbefehl über 4500 Euro

Einer der Autofahrer zeigte ihn an, der Arzt bekam einen Strafbefehl über 4500 Euro wegen Verkehrsgefährdung. Außerdem droht ihm der Führerscheinentzug für sechs Monate. Weil der 51-Jährige die Strafe des Amtsgerichts Neuburg a.d. Donau nicht akzeptieren will, sollte es nun zum Prozess kommen.

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Mehr als 200.000 Menschen hatten in einer Online-Petition einen "Freispruch" für den Mediziner, der wegen Gefährdung des Straßenverkehrs angezeigt worden war. Ein Mann aus Hamburg hatte die Online-Petition am Donnerstag gestartet.

"Es ist überwältigend"

Der Notarzt zeigte sich beeindruckt vom Zuspruch: "Es ist überwältigend", sagte er dem "Donaukurier". "Das geht ja quer durch die ganze Bundesrepublik. Und wenn Dortmunder einen Bayern stützen, dann will das schon was heißen." (dor/dpa)