Berlin. Das soziale Netzwerk erneuert Geschäftsbedingungen. Nutzer können nicht widersprechen, im Zweifel hilft nur das Abmelden. Verbraucherschützer warnen.

Wer sich ab Freitag (30. Januar) im sozialen Netzwerk Facebook einloggt, erklärt sich automatisch mit den neuen Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden. Ein Widerspruch ist nicht möglich, Nutzer haben nur zwei Möglichkeiten: Akzeptieren oder das Konto abmelden. Was aber steht in diesen Bedingungen, die bereits im November angekündigt wurden, jedoch auf Proteste von Datenschützern trafen?

Nutzer haben künftig mehr Möglichkeiten, Privatsphäre- und Sichtbarkeitseinstellungen zu kontrollieren. Die neuen Bedingungen bringen aber auch eine detailliertere und zielgerichtetere Verfolgung des Nutzerverhaltens mit sich. Die Verbraucherzentrale NRW rät deswegen, sich die umfangreichen neuen Regeln gut durchzulesen. „Facebook lässt sich erlauben, alle Nutzungsinformationen zu erheben und zu nutzen“, sagt die Rechtsanwältin Sabine Petri. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

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Datenschutz: Facebook will es Nutzern leichter machen, zu entscheiden, wer ihre Inhalte sieht. Dazu gibt es jetzt interaktive Anleitungen und auch Möglichkeiten, die Analyse von besuchten Seiten und Apps zu kontrollieren. Verbraucherschützerin Petri weist darauf hin, dass der Nutzer hier aktiv tätig werden muss. Neue Funktionen müssten in der Regel abgestellt werden, wenn man mit ihnen nicht einverstanden sei. Man müsse sich bewusst sein, dass trotz aller Einstellungen Facebook alles erfahre und möglicherweise auswerte.

Standortdaten: Künftig können Standortdaten mit denen der Freunde und mit Werbeanzeigen verbunden werden. Wer seinen Standort teilt, kann etwa Informationen über Restaurants in der Nähe oder Neuigkeiten von Freunden angezeigt bekommen. Wer das nicht möchte, sollte der Facebook-App auf seinem Smartphone keinen Zugriff auf das GPS-Modul gewähren. Allerdings räumt nicht jede Plattform diese Möglichkeit ein.

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Werbung: Facebook will Werbung auf den Einzelnutzer zuschneiden. Bald sollen auch besuchte Webseiten und genutzte Apps ausgewertet werden. Das Netzwerk ist in der Lage, die Aktivitäten seiner eingeloggten Nutzer im Netz teilweise nachzuvollziehen. Wer dann etwa online ein Paar Sportschuhe kauft, könnte Anzeigen für Sportkurse oder andere Trainingskleidung sehen. Wer Urlaubsziele recherchiert, sieht Werbung von Reiseveranstaltern. Künftig sollen Facebook-Nutzer Werbeanzeigen auf ihre Relevanz bewerten können. Dazu wird auch sichtbar gemacht, in welche Zielgruppe Facebook die Nutzer einordnet und warum man eine Anzeige sieht.

Neue Funktionen: Das Netzwerk will seine Kunden durch neue Optionen wie einen „Kaufen“-Knopf enger an sich binden. So könnte der Kauf von Waren direkt über das Facebook-Konto erfolgen. Damit könnte das Unternehmen neben Nutzungsdaten auch an Einkaufsgewohnheiten und Zahlungsdaten der Kunden kommen. „Aus Verbraucherschutzsicht ist das sehr kritisch zu bewerten“, sagt Petri. Durch Zusammenführung dieser Daten könnten umfassende Personenprofile erstellt werden.

Personalisierte Werbung für Facebook deaktivieren 

Wer dem Netzwerk nicht den Rücken kehren will, kann jedoch die Datennutzung zu Werbezwecken ein wenig einzuschränken. Facebook räumt dazu in den Einstellungen einige Möglichkeiten ein. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt, davon Gebrauch zu machen.

Wer die neue personalisierte Werbung ganz abschalten möchte, kann dies tun - allerdings nicht direkt bei Facebook. Das Unternehmen verweist dazu auf Plattformen wie aboutads.info oder youronlinechoices.com. Dort lässt sich die Datensammlung durch einige Unternehmen, die mit nutzungsbasierter Onlinewerbung arbeiten, deaktivieren. Computernutzer können auch sehen, welche Webdienste schon mit dieser Art von Werbung arbeiten.

Bundestags-Ausschuss knöpft sich neue Facebook-Bedingungen vor

Die neuen Nutzungsbedingungen von Facebook sind jetzt auch Thema im Bundestag: Am Mittwoch diskutierte der Rechtsausschuss über die geplanten Änderungen. Abgeordnete und Datenschützer kritisierten das Online-Netzwerk: Facebook gebe nicht ausreichend Auskunft darüber, welche Nutzerdaten gesammelt und verknüpft würden. "Die Frage ist: Welche Daten werden im Hintergrund gesammelt, und wie gehen die verschiedenen Unternehmen damit um?", sagte Mechthild Heil (CDU), die in der Unionsfraktion für den Verbraucherschutz zuständig ist.

Zu Facebook gehört auch der beliebte Chat-Dienst WhatsApp und das Fotonetzwerk Instagram. Das Online-Netzwerk versicherte stets, dass zwischen Facebook und WhatsApp keine Daten ausgetauscht würden. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar kritisierte jedoch, die geplanten Änderungen würden einen Datenaustausch zumindest ermöglichen.

Laut Facebook gilt deutsches Datenschutzrecht nicht fürs Netzwerk

Caspar erklärte, es sei unklar, ob aus den Daten Nutzerprofile gebildet würden und ob die Weiternutzung als Einwilligung ausreiche. "Facebook ist nach wie vor nicht der Meinung, dass deutsches Datenschutzrecht gilt", sagte er. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Google zum "Recht auf Vergessen" sei aber klar, dass auch Facebook sich an nationales Recht halten müsse.

Wer sich nach dem 30. Januar auf Facebook einloggt, stimmt den neuen Regeln automatisch zu. Ein Widerspruch ist nicht möglich, Nutzer können sich nur komplett abmelden. Genau diesen Punkt kritisierte Ulrich Kelber (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium. Facebook gehe mit den neuen AGB "sehr weit", erklärte Kelber. In einem Brief an das Netzwerk bemängelte er, viele Aussagen seien nicht konkret genug.

Die CDU-Abgeordnete Heil fand auch Grund zum Lob: Das Netzwerk habe sich bemüht, Nutzern einen verständlichen Überblick über die neuen Bestimmungen zu liefern. "Das ist vom Gedanken her sehr gut und auch begrüßenswert", sagte Heil. "Aber das heißt natürlich nicht, dass das, was dort getan wird, auch für uns in Deutschland rechtlich in Ordnung ist."

Mit ihrer Kritik erreichten die Abgeordneten jedoch kein Einlenken von Facebook. "Änderungen wurden heute keine angekündigt", sagte Heil. (dpa)