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Auch wenn der Staatstrojaner nicht von Bundesbehörden eingesetzt wurde, ist das kein Grund zur Beruhigung. Es bleibt die Frage, wie viel (technische) Macht in staatlichen Händen liegen darf - und wie der Staat überwacht werden kann. Ein Kommentar.

Das vom Chaos Computer Club entdeckte Spähprogramm soll also von bayerischen Ermittlern eingesetzt worden und kein „Bundestrojaner“ sein. Mag sein. Ein Grund zur Entspannung ist das aber nicht. Irgendwer hat eine Computerwanze zur Überwachung entwickelt, die weit mehr kann, als es das Bundesverfassungsgericht erlaubt hat. Mit der sogar, und das ist eine Horror-Vorstellung, auf einem Rechner gefälschte Beweise oder kompromittierende Dateien platziert werden können. Die Aufregung in der Politik ist groß. Sie gleicht der Panik des Zauberlehrlings, in diesem einen Moment, in dem ihm bewusst wird, dass ihm die Kontrolle entgleitet. Wer stellt schon gerne fest, dass er geholfen hat, ein Monstrum zu erschaffen?

In Gesetzesform gegossene Absichtsbekundungen zum Schutz der Privatsphäre reichen in der digitalen Welt eben nicht aus; das konkrete Beispiel zeigt, dass Programmierer und Ermittler sich längst die Interpretationshoheit über diese Gesetze angeeignet haben. Es wird getan, was technisch möglich ist. Das hat das Zeug, das bürgerliche Vertrauen in den Rechtsstaat bis ins Mark zu erschüttern. Auch die Überwacher müssen überwacht werden. Ein blindes Vertrauen in ihre Grundgesetztreue reicht nicht aus – dazu verleiht ihnen die Technik zu viel Macht.