Düsseldorf. . Schulministerin Sylvia Löhrmann hat es nochmal versucht. Ohne Erfolg. Der parteiübergreifende Schulgipfel am Freitag findet ohne die CDU statt. Die CDU hatte ihre Teilnahme abgesagt, weil die Linken mit am Tisch sitzen.

Es bleibt beim „Nein“ der CDU zum parteiübergreifenden Schulgipfel am Freitag (24. Juni). Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) konnte die Christdemokraten nicht von einer Teilnahme überzeugen. Im Schulausschuss des Landtags hatte sie verlangt: „Es muss ein Ruck durch die CDU gehen.“ Die NRW-CDU bleibt dem Treffen wegen der Teilnahme der Linken jedoch fern und heizt die Debatte über die Schulpolitik mit neuen Vorwürfen zusätzlich an.

Der CDU-Landesvorsitzende Norbert Röttgen verteidigte in der „Rheinischen Post“ das Fernbleiben seiner Partei: „Wir machen keine Politik mit Altkommunisten und Sektierern“, sagte der Bundesumweltminister. Er signalisierte grundsätzlich Gesprächsbereitschaft, stellte jedoch Bedingungen für einen Schulfrieden an die rot-grüne Minderheitsregierung. Er forderte „einen tragfähigen Konsens“.

An dem Treffen am Freitag bei Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) nehmen SPD, Grüne, FDP und Linke teil. Schulministerin Löhrmann betonte am Mittwoch die Absicht von Rot-Grün, die Gemeinschaftsschule in das Schulgesetz aufzunehmen.

Streit über Urteil

Die Opposition forderte hingegen den Verzicht der Regierung auf den Start der ersten 12 Gemeinschaftsschulen zum Schuljahr 2011/2012. „Alle als Schulversuch genehmigten Gemeinschaftsschulen müssen unverzüglich gestoppt werden. Es kann nicht sein, dass in NRW Schulen den Unterricht beginnen sollen, deren Genehmigungsgrundlage vom OVG Münster als offensichtlich rechtswidrig bezeichnet wurde“, sagte die FDP-Bildungsexpertin Ingrid Pieper-von Heiden.

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Karl-Josef Laumann, hält den Modellversuch Gemeinschaftsschule gar für gescheitert. „Ihm fehlt die gesetzliche Grundlage“, sagte Laumann den „Ruhr Nachrichten“. Auch inhaltlich sei das Konzept der rot-grünen Minderheitsregierung nicht überzeugend.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in hatte vor zwei Wochen die Einrichtung der Gemeinschaftsschule Finnentrop gestoppt. In anderen Kommunen kann die neue Schulform starten, weil nicht dagegen geklagt worden war. Dennoch mahnten die Richter eine Änderung des Schulgesetzes für weitere Gemeinschaftsschulen an.

Schulministerin weist Vorwürfe zurück

Die Ausweitung des Schulangebots führe zu „Problemen in der Region“. mahnte der CDU-Abgeordnete Thomas Sternberg. Dieses „Chaos“ mache neue Klagen wahrscheinlich, da die Hauptschule immer noch den besonderen Schutz der Verfassung genieße.

Die Schulministerin wies dies zurück. Laut einem Urteil des NRW-Verfassungsgerichtshofs müsse für jeden Schulpflichtigen lediglich innerhalb einer täglichen Fahrzeit von drei Stunden (90 Minuten Hin- und 90 Minuten Rückfahrt) eine Hauptschule erreichbar sein, führte Löhrmann aus. Außerdem habe das OVG ausdrücklich festgestellt, dass die nicht beklagten Gemeinschaftsschulen wie geplant im Sommer starten können. (dapd)