Berlin. .

In der Plagiatsaffäre hat der Anwalt von zu Guttenberg jetzt die Bayreuther Universität kritisiert. Die Veröffentlich der Ergebnisse der Überprüfung vor dem Abschluss der Überprüfung diene der Vorverurteilung seines Mandanten.

Der Anwalt des ehemaligen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), Alexander von Kalckreuth, kritisiert die Vorabveröffentlichung der Ergebnisse der Kommission zur Überprüfung von Guttenbergs Doktorarbeit. „Obwohl die Kommission der Bayreuther Universität ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen hat, wird über deren angebliche Ergebnisse bereits in der Presse berichtet“, sagte Kalckreuth der Zeitung „Bild am Sonntag“. Das diene der Vorverurteilung seines Mandanten.

Kalckreuth sagte, erst am Donnerstag habe man mit Frist bis zum 26. April die Gelegenheit erhalten, zu den Vorwürfen erneut Stellung zu nehmen. „Jede Vorwegnahme des Abschlussberichts der Kommission ist unangemessen“, sagte Kalckreuth. Guttenberg habe gegenüber der Kommission umfassend Stellung zu den Plagiatsvorwürfen wegen seiner Doktorarbeit genommen und schlüssig belegt, dass er nicht bewusst getäuscht habe.

Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ ist die Kommission der Universität Bayreuth zu dem Schluss gekommen, dass Guttenberg bei seiner Doktorarbeit absichtlich getäuscht hat. Hochschulsprecher Frank Schmälzle bestätigte Berichte, wonach die Anwälte Guttenbergs eine Veröffentlichung des Kommissionsberichts, die für Mai geplant war, mit Verweis auf das Persönlichkeitsrecht verhindern wollen. Auch habe Guttenberg die Möglichkeit nicht genutzt, sich vor der Kommission zu den Vorwürfen zu äußern.

Guttenberg war Anfang März vom Amt des Verteidigungsministers zurückgetreten. Er soll weite Teile seiner Dissertation aus anderen Quellen abgeschrieben haben, ohne dies kenntlich zu machen. Die Universität Bayreuth hatte ihm daraufhin seinen Doktortitel aberkannt. (dapd)