Essen. . Schalke-Boss Clemens Tönnies steht ab morgen vor Gericht. Sein Fleischunternehmen soll falsch gekennzeichnete Lebensmittel verkauft haben. Der Betrugsvorwurf wurde jedoch fallengelassen.

Wegen falscher Etikettierung von Lebensmitteln muss sich ab Dienstag (9.30 Uhr) der größte deutsche Fleischproduzent Clemens Tönnies vor dem Landgericht Essen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft Tönnies und zwölf weiteren angeklagten Angestellten seines in Rheda-Wiedenbrück (Kreis Gütersloh) ansässigen Unternehmens vor, Lebensmittel mit irreführenden Etiketten in Umlauf gebracht zu haben. Angesetzt sind 40 Verhandlungstage, das Urteil soll nach jetzigem Stand Mitte September fallen.

Der Vorwurf lautet auf Manipulation bei gemischtem Hackfleisch, das von 2004 bis 2007 bei großen Discountern verkauft wurde. Die Packungen enthielten den Angaben zufolge zu viel Schweine- und zu wenig Rindfleisch. Dabei wurden nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft mehr als 175 Millionen Packungen falsch etikettiert und verkauft.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Bochum gegen Tönnies, der auch Aufsichtsratschef des Fußball-Bundesligisten FC Schalke 04 ist, auch wegen Betrugsverdachts ermittelt. Das Gericht hatte den Betrugsvorwurf jedoch fallen gelassen, da kein wirtschaftlicher Schaden der Kunden festzustellen gewesen sei. Auch Vorwürfe der Korruption und der illegalen Beschäftigung konnten nicht erhärtet werden. Deshalb wird nun in Essen lediglich wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Lebensmittelrecht verhandelt.

Unternehmen weist Vorwürfe zurück

Im September 2007 waren unter Leitung der Bochumer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität mehr als 200 Ermittler ausgerückt. Sie untersuchten an 30 Standorten Firmen und Büros, die zur Firmengruppe des Fleischverarbeiters gehören. Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen, nachdem ein entlassener Tönnies-Manager massive Vorwürfe gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber erhoben hatte.

Das Unternehmen wies die Vorwürfe eines Etikettenschwindels zurück. Man sei „sicher, dass die betreffende Produktreihe im Einklang mit bestehendem europäischen Recht etikettiert wurde“, erklärte ein Anwalt. (dapd)