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Zahnersatz, Chefarztbehandlung, Reiseversicherung: Viele Kassenpatienten sichern sich zusätzlich ab. Nicht alles ist aber sinnvoll.
Zahnersatz, Chefarztbehandlung, Auslandsreiseschutz: Viele Kassenpatienten sichern sich zusätzlich ab. Private Zusatzversicherungen sind ein dickes Geschäft. Rund sechs Milliarden Euro zahlten die Kunden 2009 für insgesamt rund 21 Millionen Verträge. Doch nicht alles, was angeboten wird, ist auch sinnvoll. Für die aktuelle Ausgabe ihrer Zeitschrift „Finanztest“ hat die Stiftung Warentest jetzt eine Reihe von Angeboten unter die Lupe genommen.
„Überflüssig“ finden die Experten der Stiftung zum Beispiel Krankenhaustagegeld-Policen, die den Patienten bei einem Klinikaufenthalt Taschengeld bieten. Auch eine Vorsorgepolice, die für die Kosten zusätzlicher Vorsorgeuntersuchungen aufkommt, bräuchten die meisten Menschen nicht. Einzelne Untersuchungen könnten sie günstiger selbst bezahlen.
„Patienten wissen oft nicht, was ihnen von der gesetzlichen Kasse zusteht und an welchen Stellen privater Zusatzschutz sinnvoll ist“, so Warentest. „Außerdem sind die Verträge oft schwer durchschaubar, so dass manch einer für schwache Leistungen hohe Beiträge zahlt.“ Auch bei sinnvollen Zusatzversicherungen müssten Kunden deshalb genau auf die Leistung achten.
Wartezeit beachten
Einen Vertrag abschließen und gleich danach Leistungen beanspruchen – das klappt nicht, warnt Warentest außerdem. Die Versicherten müssten noch drei Monate warten, ehe sie erstmals Anspruch auf Leistungen aus dem Vertrag haben. Für Zahnersatz und für Entbindungen im Krankenhaus betrage die Wartezeit sogar acht Monate.
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Zahnpolicen: Zahnzusatzversicherungen sind sinnvoll für Kassenpatienten, die die zusätzlichen Kosten für teuren Zahnersatz wie Kronen oder Brücken in höherwertiger Ausführung oder für Implantate nicht alleine tragen wollen, so die Tester. Die gesetzliche Kasse zahlt immer nur einen festen Zuschuss, der vom zahnmedizinischen Befund abhängt. Lässt sich ein Patient beispielsweise ein Implantat einsetzen, kann der privat zu zahlende Teil der Rechnung schnell 2000 Euro ausmachen.
Wer sicher sein will, dass die Versicherung sich auch an so hohen Zahnarztrechnungen ausreichend beteiligt, muss einen leistungsstarken Tarif wählen. Sehr gute Leistungen fand Finanztest im jüngsten Test nur in 16 von 110 geprüften Tarifen.
Versicherungspakete: Manche Kunden schließen auch Versicherungspakete ab, in denen verschiedene Leistungen enthalten sind, etwa Zuschüsse zum Zahnersatz, zur Heilpraktikerbehandlung, zu Brillen oder Kontaktlinsen, aber auch Versicherungsschutz für Auslandsreisen und weitere Extras. Interessant sind solche Angebote für Menschen, die regelmäßig teure Behandlungen beim Heilpraktiker in Anspruch nehmen. Denn dafür bezahlt die gesetzliche Krankenkasse nichts.
Reisekrankenversicherung ist das einzige absolute Muss
Auslandreisepolice: „Die unter den Zusatzpolicen“, so Finanztest. Die Krankenkassen kommen zwar innerhalb der EU und in einigen wenigen weiteren Staaten für notwendige Behandlungen auf. Ist ein Rücktransport nach Deutschland nötig, bezahlen die Kassen dafür aber generell nicht. Und reist jemand zum Beispiel nach Thailand, muss er auch alle Krankheitskosten selbst tragen. Verträge mit sehr guten Versicherungsbedingungen gibt es bereits für weniger als 10 Euro im Jahr.
Chefarztbehandlung: Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können sich gesetzlich Versicherte wie Privatpatienten behandeln lassen. Sie empfiehlt sich für Patienten, die sicher sein wollen, dass sie im Fall einer schweren Erkrankung kurzfristig Zugang zum Spezialisten ihrer Wahl haben. Sie haben dann Anspruch auf die Behandlung durch Chefärzte und auf die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Die Kostenübernahme für die Chefarztbehandlung ist die wichtigste Leistung einer solchen Zusatzpolice. Anders als die Kosten fürs Einzelzimmer kann der Patient Chefarzthonorare kaum selbst zahlen, weil sie bei aufwändigen Behandlungen etliche tausend Euro betragen können.
Krankentagegeld: Die Krankentagegeldversicherung zahlt für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit einen Betrag in vereinbarter Höhe. Für Selbstständige kann davon die Existenz abhängen. Gesetzlich versicherte Selbstständige können das Krankengeld ihrer Kasse wählen, das aber erst ab der siebten Krankheitswoche gezahlt wird. Die Lücke davor können sie mit Wahltarifen ihrer gesetzlichen Kasse schließen, oder sie verzichten auf das Krankengeld ihrer Kasse und sichern das Tagegeld komplett mit einer privaten Police. Dann zahlen sie nur den ermäßigten Beitragssatz an ihre Kasse. Die Beiträge für ein privates Krankentagegeld von 80 Euro ab der dritten Krankheitswoche liegen für 43-jährige Selbstständige bei 100 bis 150 Euro im Monat (Mann) und 110 bis 180 Euro (Frau).
Während das Krankentagegeld den Verdienstausfall absichert, ist ein Krankenhaustagegeld als Ausgleich für den Mehraufwand im Krankenhaus gedacht. Krankenhaustagegeld-Versicherungen seien als Absicherung gegen krankheitsbedingten Verdienstausfall nicht geeignet, meinen die Tester. „Als ‘Taschengeld’ für die Zeit des Klinikaufenthalts werden sie viel verkauft, sind aber überflüssig.“