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Karstadt-Insolvenzverwalter Görg hat im Streit um sein 32-Millionen-Euro-Honorar für die Rettung des Warenhauskonzerns einen ersten Etappensieg errungen. Klarheit über die Bezahlung Görgs besteht damit aber noch nicht.

Karstadt-Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg hat im Streit um sein 32-Millionen-Euro-Honorar für die Rettung des Essener Warenhauskonzerns einen ersten Etappensieg errungen. Das Amtsgericht Essen lehnte am Dienstag Beschwerden mehrerer Gläubiger gegen die Vergütung des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses ab. Klarheit über die Bezahlung Görgs besteht damit aber noch nicht. Denn nun muss sich die Beschwerdekammer des Landgerichts Essen mit dem Fall befassen und klären, ob die Vergütung rechtsmäßig war.

Nach früheren Angaben des Essener Gerichts waren dort insgesamt sieben Beschwerden gegen die üppige Entlohnung des Karstadt-Retters eingegangen. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung darüber sei die Auszahlung gestoppt.

Geldsegen stößt auf Unverständnis

Das Amtsgericht hatte dem Insolvenzverwalter Ende September für seine mehr als einjährige Tätigkeit bei dem zahlungsunfähigen Essener Traditionsunternehmen eine Vergütung von insgesamt 32,3 Millionen Euro inklusive Mehrwertsteuer zugebilligt. Es entsprach damit dem Antrag Görgs, der argumentiert hatte, dass das komplexe Verfahren ein hohes Entgelt rechtfertige. Immerhin habe er ein Unternehmen mit 25.000 Mitarbeiter führen, mehrere Filialen schließen und einen Insolvenzplan erstellen müssen. Nach Darstellung Görgs wäre nach geltender Praxis sogar eine Entlohnung in Höhe von mehr als 50 Millionen Euro möglich gewesen.

Bei einigen Karstadt-Gläubigern stieß der Geldsegen für Görg allerdings auf Unverständnis. Ihre Beschwerden blockieren nun die Auszahlung. Denn das Geld kann nach Angaben eines Justizsprechers erst fließen, wenn der Vergütungsbeschluss rechtskräftig ist. Das aber kann dauern, wenn die Gegner des Millionen-Honorars durch die Instanzen ziehen.

Allerdings muss nicht nur Görg auf sein Geld warten. Die Beschwerden richteten sich auch gegen die Honorierung der Mitglieder des Gläubigerausschusses, die mit wenigen Ausnahmen jeweils gut 190.000 Euro erhalten sollen. (dapd)