Hagen. .

Schön war der Mann und schillernd sein Leben, das sah sogar das Gericht. Schön und gut ging nicht bei Michael P., 49: Der frühere Dressman hat zweimal einen Menschen umgebracht. Und bekam dafür zweimal lebenslänglich.

Jahre lebte er offenbar nicht schlecht mit seiner Schuld, zwei Prozessmonate haben ihn gezeichnet. Älter sieht der Angeklagte aus, die Jacke schlackert an seinem Körper, das Gesicht ist so grau wie sein Haar. Seine Kiefer mahlen wie bei seinem ersten Auftritt vor dem Hagener Schwurgericht, als er noch alles bestreiten wollte. Doch dann redete er erst am 9. Tag. Und gestand.

Dass er im März 1999 in Altena Hildegard Sch. erschoss, weil die 79-Jährige ihn überraschte, als er in ihrer Wohnung nach Geld wühlte. Und dass er im Oktober 2006 in Köln den Pizzabäcker Umberto S. tötete: mit fünf Schüssen, teils aus der Aktentasche, damit es nicht so knallte. Dabei kannte P. seine Opfer gar nicht, was die Ermittlungen schwierig machte; Auftragstaten waren es, der zweite laut Urteil „ein klassischer Auftragsmord“. Aufgeflogen erst durch eine Ex-Frau.

Patrone in rotem Papier

„Verachtenswert“ nennt der Staatsanwalt das Vorgehen des gelernten Matrosen und Autoverkäufers: Der täuschte noch vor, einen Tisch bestellen zu wollen, trank mit dem Wirt einen Wein. Und erschoss ihn dann, wie italienische Freunde ihn geheißen hatten: S. solle den Tag der Hochzeit seiner Tochter nicht erleben. Die war für den nächsten Tag geplant.

Dass der Täter „in tiefmafiöse Strukturen geraten“ war, beweist auch die Post, die Michael P. nach jedem Mord aufgab: Unter dem Stichwort „Totalschaden“ schickte er seinen Auftraggebern eine in rotes Papier gewickelte Patrone. 10 000 Euro sollte der DDR-Flüchtling für seine Tat bekommen, gesehen hat er davon nur 800. Dabei ist es ihm auch bei anderen Taten um Geld gegangen: Wegen bewaffneter Banküberfälle hat er gesessen; auch deshalb verhängte die Kammer Sicherungsverwahrung.

Gefühllos, „wie ein Handwerker“ habe P. „seine Arbeit verrichtet“, so der Nebenklage-Anwalt Bernd Neunzig. Das Geständnis aber mochte das Gericht nicht als bloßen Akt der Selbstdarstellung sehen. Immerhin habe der Angeklagte den Hinterbliebenen Antworten geben wollen. Und im Umfeld der Mafia herrsche „erhebliche Gefahr für jeden, der spricht“.