Bodenfelde. .
Unter großer Anteilnahme ist in Bodenfelde der 13-jährige Tobias beigesetzt worden. Mehrere hundert Menschen feierten einen Gottesdienst. Der Doppelmörder hatte am Freitag ein Geständnis abgelegt.
Unter großer Anteilnahme ist am Samstag im niedersächsischen Bodenfelde der getötete 13-jährige Tobias beigesetzt worden. Zuvor hatten sich mehrere hundert Menschen zu einem Gottesdienst versammelt. Bereits am Samstag war die getötete 14-jährige Nina in Bodenfelde beerdigt worden. Der Doppelmörder hatte am Freitag ein Geständnis abgelegt.
Pastor Mark Trebing sagte in dem Gottesdienst: „Wir suchen einen Raum für unsere Wut.“ Der gesamte Ort rücke zusammen und trauere. Feuerwehrleute standen dem getöteten Jungen Spalier.
Sicherungshaftbefehl vor den Morden abgelehnt
Unterdessen erhob Bodenfeldes Bürgermeister Hartmut Koch Vorwürfe gegen die zuständige Staatsanwaltschaft. „Wenn vor drei Wochen Jan O. festgesetzt worden wäre, würden beide Kinder noch leben“, sagte Koch am Samstag in der NDR-Fernsehsehsendung „Hallo Niedersachsen“. Die Polizei habe „bald auf Knien bittend“ versucht, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Haftbefehl zu erwirken. Die Staatsanwaltschaft habe aber keinen Antrag gestellt.
Wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ am Samstag vorab berichtete, wurde ein Sicherungshaftbefehl gegen den mutmaßlichen Mörder von der zuständigen Behörde zehn Tage vor der ersten Tat abgelehnt. Hintergrund war der Verstoß gegen Bewährungsauflagen. Für seine Therapeuten war der 26-Jährige laut dem Bericht im Sommer nicht mehr erreichbar, obwohl er sich ein Jahr lang wegen seiner Drogen- und Alkoholsucht betreuen und seinen Urin regelmäßig kontrollieren lassen musste. Im September habe der Mann zudem auch die Termine mit seiner Bewährungshelferin nicht mehr eingehalten.
Wie das Magazin weiter berichtet, verursachte Jan O. am 24. Oktober ein Feuer in einem Schuppen im Uslarer Ortsteil Vahle. Dadurch geriet ein angrenzendes Mehrfamilienhaus in Brand. Im Zuge der Ermittlungen wurde er nur kurzzeitig festgenommen. Laut Staatsanwaltschaft hätten keine Haftgründe vorgelegen, die Beweise allenfalls für den Tatvorwurf fahrlässige Brandstiftung gereicht.
Gewalt nie Thema gewesen
Den späteren Leiter der Mordkommission, Hartmut Reinecke, veranlasste diese Tat zu einem Anruf bei der Strafvollstreckungskammer in Stade. Fahrlässige Brandstiftung und Alkoholmissbrauch reichten der Behörde als Grund für einen Sicherungshaftbefehl aber nicht aus. „Gewalt war nie ein Thema“, sagte die Sprecherin des Landgerichts Stade dem Magazin.
Dennoch sah die Strafvollstreckungskammer möglichen Handlungsbedarf und beschloss am 12. November, drei Tage vor dem ersten Mord, mit ihm über eine kurzfristige Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt zu reden. Das Gespräch sollte am 25. November stattfinden.
Täter soll Aufnahmen gemacht haben
Wie die „Bild“-Zeitung berichtete, wollte Jan O. Anfang November in einem Drogeriemarkt an einem Automaten Fotoabzüge machen. Weil der Drucker zunächst nicht funktionierte, verließ er laut dem Bericht den Laden ohne Bilder. Später soll das Gerät 35 gespeicherte Aufnahmen gedruckt haben. Auf ihnen waren demnach kleine Mädchen unter anderem im Bikini und im Bett zu sehen. Ein Foto soll Jan O. nur mit einer Schürze bekleidet und einem jungen Mädchen im Arm gezeigt haben. Mitarbeiter hätten die Bilder der Polizei übergeben, die sie aber als weniger brisant eingestuft habe.
Laut dem „Focus“ soll der 26-Jährige nach dem Mord an Nina zu seinem Opfer zurückgekehrt und mit seinem Handy gefilmt haben. Auf dem Video zu sehen sei eine Hand, die über die Tote streiche, „ferner blitzt eine Messerklinge auf, die an dem Körper entlangfährt“, berichtete das Nachrichtenmagazin.
Der Sprecher der zuständigen Göttinger Staatsanwaltschaft war am Samstag für eine Stellungnahme zu den Medienberichten nicht zu erreichen. (dapd)