Los Angeles. .

Britney Spears darf weiterhin nicht selbst über ihr Vermögen verfügen. Die Vormundschaftsregelung für die 28-jährige Sängerin wurde auf unbestimmte Zeit verlängert.

Die US-Popsängerin Britney Spears bleibt unter Vormundschaft. Eine Richterin in Los Angeles verlängerte am Donnerstag die seit 2008 geltende Regelung. Sie habe mit der 28-jährigen Sängerin eine „sehr angenehme Unterhaltung“ geführt, sagte Richterin Reva A. Goetz. Im Anschluss daran habe sie die Verlängerung der Vormundschaft beschlossen.

Karriere wieder in Gang gesetzt

Eine Dauer nannte die Richterin nicht. Neben Vater Jamie Spears obliegt auch dem Anwalt Andrew Wallet die Aufsicht über den Besitz und die Finanzen der Sängerin.

Britney Spears war von 2000 bis 2005 die bestbezahlte Sängerin der Welt. Danach häuften sich bei ihr jedoch berufliche und private Rückschläge. Die Trennung vom Vater ihrer Kinder, Kevin Federline, und ein anschließender Sorgerechtsstreit führten zu einem seelischen Zusammenbruch. Inzwischen hat sich Spears erholt und ihre Karriere wieder in Gang gesetzt. (AFP)