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Autofahrer, die noch bei Eis und Schnee mit Sommerreifen unterwegs sind, müssen bald womöglich keine Strafen mehr fürchten. Der Grund: Richter halten eine entsprechende Passage in der Straßenverkehrsordnung für verfassungswidrig.

Straßenverkehrsbehörden werden im Jahr 2011 möglicherweise keine Bußgelder gegen Autofahrer verhängen, die bei Eis und Schnee mit Sommerreifen unterwegs sind. Hintergrund: Ein kapitaler handwerklicher Fehler in der Straßenverkehrsordnung, wo es im Paragrafen 2 heißt: „… bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehört insbesondere eine geeignete Bereifung…“.

Diese Passage hält das Oberlandesgericht Oldenburg für verfassungswidrig. Weil sie nicht genau vorschreibt, unter welchen Wetterbedingungen welche Reifen aufzuziehen sind, verstoße sie gegen das „Bestimmtheitsgebot“ des Grundgesetzes. Autofahrer dürften in diesen Fällen nicht bestraft werden.

2012 kommt EU-Regelung

Juristen der Bundesregierung fürchten eine Prozesslawine, wenn sie die heutige Bußgeld-Androhung von 20 bzw. 40 Euro plus Punkt in Flensburg aufrecht erhalten.. Mittwoch reden die Länderverkehrsminister über Auswege. Entschieden ist noch nichts. In einer Arbeitsgruppe deutete das Verkehrsministerium allerdings an, der vorläufige Verzicht auf Bußgeld sei eine der Möglichkeiten, Rechtsprobleme zu meiden.

2012 soll es eine Neuregelung auf europäischer Ebene geben. Die Einführung eines „Schneeflocken- und Alpinsymbols“ könnte den deutschen Autofahrern dann erstmals die generelle Pflicht auferlegen, in der kalten Jahreszeit Winterreifen aufzuziehen.