München. .
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen will weg von Hartz IV, zumindest verbal. „Basisgeld“ soll die staatliche Leistung künftig heißen. Doch das Kanzleramt lehnt die Umbenennung offenbar ab.
Bei der Neuberechnung der „Hartz IV“-Sätze wird der Begriff „Basisgeld“ vorerst nicht im Sozialgesetzbuch eingeführt. Das Kanzleramt hat nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitagausgabe) entsprechende Pläne von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) gestoppt. Das „Basisgeld“ sollte nach den Vorstellungen von der Leyens die Grundsicherung für Erwachsene und Kinder ablösen, die im allgemeinen Sprachgebrauch unter dem Begriff „Hartz IV“ bekannt ist.
Im Arbeitsministerium waren verschiedene Bezeichnungen für das neue Gesetz diskutiert worden. Ein Vorschlag lautete: „Basissicherungsgesetz für Erwerbsfähige und ihre Familien“. Von der Leyen hatte in der Öffentlichkeit zuletzt regelmäßig das Wort „Basisgeld“ benutzt und den Begriff „Hartz IV“ vermieden, weil er als negativ besetzt gilt. Das neue Gesetz ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht moniert hatte, dass die Festsetzung der „Hartz IV“-Regelsätze bisher willkürlich war. Gleichzeitig verlangte das Gericht, Bildungsausgaben für Kinder und Jugendliche stärker zu berücksichtigen und bis zum Jahresende 2010 eine Neuberechnung vorzulegen. (dapd)