Berlin. .
Nach der Veröffentlichung des Medienberichts über angebliche Zweifel von Umweltminister Norbert Röttgen an der Verfassungsmäßigkeit längerer Laufzeiten, wies das Ministerium die Darstellung jetzt zurück.
In der Atomdebatte hat ein Bericht über angebliche Zweifel von Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) an der Verfassungsmäßigkeit längerer Laufzeiten am Sonntag für Wirbel gesorgt. Das Ministerium wies die Darstellung zurück, Röttgen sei vor Parteikollegen in NRW von lediglich fünf Jahren Laufzeitverlängerung ausgegangen. Im Streit um ein Endlager warnte die niedersächsische CDU vor einer Vorfestlegung auf Gorleben.
Die „Bild am Sonntag“ berichtete, Röttgen habe am vergangenen Donnerstag vor Mitgliedern des Arbeitskreises Umwelt der CDU-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag zu den Plänen der Bundesregierung gesagt: „Das wird das Bundesverfassungsgericht nicht mitmachen.“ Er gehe zwar nicht davon aus, dass Karlsruhe den Kompromiss komplett verwerfe. Aber am Ende komme wohl eine Laufzeitverlängerung von „etwa fünf Jahren raus“. Die „BamS“ berief sich auf Teilnehmer des Treffens.
Eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums sagte dazu am Sonntag in Berlin: „Diese anonyme Darstellung ist falsch.“ Röttgen habe in der betreffenden Sitzung das Energiekonzept vorgestellt „und offensiv dafür geworben“. Dazu gehöre auch die Rechtsauffassung, die dem Konzept zugrundeliegt.
Union und FDP hatten vor einer Woche beschlossen, die Akw-Laufzeiten um durchschnittlich zwölf Jahre zu verlängern. Bis 1980 gebaute Anlagen sollen acht Jahre länger laufen, neuere Meiler 14 Jahre. Ob dieser Kompromiss der Zustimmung des Bundesrats bedarf, ist umstritten. Einige Länder haben bereits mit Verfassungsklagen gedroht, sollte die Regierung versuchen, den Bundesrat zu umgehen. Schwarz-Gelb hat im Bundesrat keine eigene Mehrheit.
Auf Anfrage sagte Röttgen der „BamS“: „Ich habe öffentlich und intern immer wieder betont, dass für die verfassungsrechtliche Beurteilung allein das Votum der Verfassungsressorts maßgeblich ist. Daran hält sich die gesamte Bundesregierung und selbstverständlich auch ich.“ Der Minister hatte sich zunächst für eine niedrigere Laufzeitverlängerung ausgesprochen, als sie letztendlich von Schwarz-Gelb festgelegt wurde.
Die Grünen warnten Röttgen davor, dem Bundestag ein Gesetz vorzulegen, das er selbst für verfassungswidrig hält. „Wahrheiten gibt es bei Schwarz-Gelb nur hinter geschlossenen Türen“, kritisierte Fraktionschef Jürgen Trittin.
Auf der Suche nach einem Atommüll-Endlager will die Regierungskoalition nach „Spiegel“-Informationen auch Enteignungen von Immobilienbesitzern ermöglichen. Für den Bau von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle und für die Standorterkundung „ist die Enteignung zulässig“, steht demnach in dem Entwurf zum Atomgesetz. Die Möglichkeit von Enteignungen hatte die rot-grüne Regierung einst abgeschafft. Die Bundesregierung will die Erkundung des Salzstocks Gorleben, die von Rot-Grün Ende 2000 gestoppt worden war, am 1. Oktober wieder aufnehmen.
Der CDU-Fraktionschef im niedersächsischen Landtag, Björn Thümler, forderte mit Blick auf die Erkundung Gorlebens, es dürfe nicht von Beginn an die Eignung des Standorts unterstellt werden. Der Standort müsse „ergebnisoffen“ geprüft werden. „Deswegen wären wir auch froh, wenn man in Süddeutschland nicht so tun würde, als ob alles schon geklärt sei“, sagte Thümler am Samstag im Deutschlandradio Kultur. Es sei sinnvoll, schon heute auch andere Standorte als Alternative in Erwägung zu ziehen. (afp)