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Die Studie der Bochumer Forscher, wonach Ärzte bei mehr als drei Viertel ihrer sterbenskranken Patienten Maßnahmen durchführen, die auch zur Lebensverkürzung führen können, sorgt für Unruhe.
Eugen Brysch von der Deutschen Hospiz Stiftung sagte: „Wir sehen großen Aufklärungsbedarf. Die ärztlichen Fachverbände haben immer versichert, dass Palliativmedizin das Leben nicht verkürze.“ Palliativmedizin leitet sich vom lateinischen „pallium“ (Mantel) ab und beinhaltet eine ganzheitliche Medizin mit Betonung auf der Schmerztherapie.
In 47 Fällen wurden Patienten nicht über eine mögliche Lebensverkürzung informiert
Überrascht hat Brysch, „dass in 47 Fällen, das sind sechs Prozent, Patienten nicht über eine mögliche Lebensverkürzung informiert wurden“.
Auch NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) sagt: „Wenn das, was in der Studie steht, die Wahrheit ist, dann hat das nichts mehr mit dem Selbstbestimmungsrecht der Patienten zu tun. Die Entscheidung, ob ein Mensch mit Schmerzen länger leben oder ohne Schmerzen früher sterben würde, muss der Mensch schon selber treffen dürfen.“
Maßgeblich ist der Wille des Patienten
Maßgeblich sei der Wille des Patienten, nicht der Wille des Arztes. „Dabei gilt aber natürlich grundsätzlich: Der Arzt muss alles tun, um Leben zu erhalten. Nun muss man die Frage stellen, ob der eine oder andere Palliativmediziner wirklich die korrekte Einstellung zu seinem Beruf hat und ob es Schwachstellen in der Ausbildung dieser Ärzte gibt.“
Dr. Marianne Kloke, Leiterin des Zentrums für Palliativmedizin am Essener Huyssenstift, hat von Ärzte-Kollegen erfahren, dass die Versuchung nach Sterbehilfe besteht. Die Gründe: „Weil sie das Leid nicht mehr aushielten, weil ihnen fachlich nichts mehr einfiel.“ Kloke: „Wir dürfen als Ärzte nicht über das Leben von Patienten verfügen und selbstverständlich machen wir uns strafbar.“
Der Bochumer Palliativmediziner Dr. Matthias Thöns kritisiert die Studie, die verschleiere, dass Palliativmediziner besser abgeschnitten haben als andere: „Hier werden Ärzte, die ethisch legal handeln, mit denen, die eine Straftat begehen, über einen Kamm geschoren.“