Gelsenkirchen. Das rechtspopulistische Bürgerbündnis Pro NRW darf einen geplanten Landesparteitag am 14. Juni in Gelsenkirchen abhalten. Die Richter sagten, Pro NRW sei nicht verboten und habe einen Rechtsanspruch auf die Überlassung einer Halle. Gelsenkirchen hatte die Veranstaltung abgelehnt.

Das rechtspopulistische Bürgerbündnis Pro NRW darf einen geplanten Landesparteitag am 14. Juni in Gelsenkirchen abhalten. Im Wege einer einstweiligen Anordnung setzte Pro NRW die Versammlung in einem städtischen Kultur- und Bürgerzentrum durch, wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Donnerstag mitteilte. Die Stadt Gelsenkirchen hatte die Veranstaltung abgelehnt.

Pro NRW stehe als nicht verbotener politischer Partei ein Rechtsanspruch auf Überlassung der Halle zu, so die Begründung der Richter. Dieser Anspruch folge aus dem Parteiengesetz in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und der in Artikel 21 des Grundgesetzes festgelegten Bedeutung der politischen Parteien. Danach sollten alle Parteien gleich behandelt werden, wenn ein Träger öffentlicher Gewalt den Parteien Einrichtungen zur Verfügung stelle. Gegen den Beschluss kann die Kommune Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land NRW einlegen.

Ein Sprecher der Stadt Gelsenkirchen kündigte an, die Kommune werde Beschwerde gegen das Urteil einlegen. Die Stadt wolle «alle Mittel» gegen die Rechtspopulisten ausschöpfen.

Pro NRW wird seit mehreren Jahren unter dem «Verdacht einer rechtsextremistischen Bestrebung» im NRW-Verfassungsschutzbericht aufgeführt. Die Ideologie der Partei wird von Innenminister Ingo Wolf (FDP) als antidemokratisch und ausländerfeindlich eingestuft. Bei der Kommunalwahl am 30. August wollen die Rechtspopulisten in zahlreichen nordrhein-westfälischen Städten antreten. (ddp)

(AZ: 15 L 533/09)

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