Paris. .
Die Affäre um die Milliarden der L’Oreal-Erbin Liliane Bettencourt scheint vorerst beendet: Sie hat ihr Testament geändert. Ihr umstrittener Vertrauter ist nun nicht mehr Alleinerbe. Dagegen hatte Bettencourts Tochter geklagt.
Die milliardenschwere französische L“Oréal-Erbin Liliane Bettencourt hat nach Angaben ihres Anwalts ihr Testament geändert. Der Vertraute Bettencourts, der Fotograf François-Marie Banier sei nun nicht mehr als alleiniger Erbe verzeichnet, sagte Georges Kiejman am Samstag. Bettencourt habe Ende Juli das Testament vom 11. Dezember 2007 geändert. Sie habe die Änderung auf ein einfaches Blatt Papier geschrieben, ohne jedoch einen zusätzlichen Erben zu nennen. Das Papier sei Ende Juli an Bettencourts Notar Jean-Michel Normand übergeben worden. „Sie hat verstanden: Was zu viel ist, ist zu viel“, sagte Kiejman der Zeitung „Le Monde“.
Anzeige der Tochter
Bettencourts Tochter Françoise Meyers-Bettencourt hatte den Fotografen Banier angezeigt, weil er nach ihrer Darstellung die psychische Schwäche ihrer 87-jährigen Mutter ausnutzt, um der reichsten Frau Frankreichs Geld aus der Tasche zu ziehen. Bettencourt, die Erbin und Hauptaktionärin des L“Oréal-Konzerns, schenkte ihrem guten Freund Banier seit den 90er Jahren Lebensversicherungen, Immobilien, Gemälde und Schecks im Wert von insgesamt rund einer Milliarde Euro.
Durch die Anzeige der Tochter kam eine verzweigte Affäre ins Rollen, die auch die französische Regierung in Erklärungsnot brachte. Unter anderem untersucht die Justiz, ob der jetzige Arbeitsminister Eric Woerth in seiner Zeit als Haushaltsminister von den massiven Steuerhinterziehungen wusste, die die Milliardärin begangen haben soll. Woerth wird außerdem vorgeworfen, von Bettencourts Vermögensverwalter Patrice de Maistre eine illegale Parteispende in Höhe von 150.000 Euro für den Präsidentschaftswahlkampf von Nicolas Sarkozy 2007 angenommen zu haben. In Frankreich sind private Spenden an Parteien nur bis 7500 Euro pro Jahr erlaubt. Spenden für Wahlkampagnen eines Kandidaten sind auf 4600 Euro begrenzt. (afp)