Darmstadt. .
Die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa muss nicht ins Gefängnis, ist aber zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Deutsche Aids-Hilfe kritisierte das Urteil. Es schiebe HIV-Positiven einseitig die Pflicht zur Verhütung zu.
Die Deutsche Aids-Hilfe kritisiert die Verurteilung der No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Von dem Urteil gehen nach ihrer Ansicht falsche Botschaften aus. Diese würden der HIV-Prävention und der Emanzipation von chronisch Kranken schaden, meint die Organisation, die auf einen Freispruch der Sängerin gehofft hatte.
Carsten Schatz, Mitglied im Bundesvorstand der Aids-Hilfe, sagte: „Ich halte dieses Urteil für falsch. Es wird der HIV-Prävention dramatischen Schaden zufügen. Wir sehen die Politik nun in der Pflicht, das Strafrecht der Lebensrealität anzupassen.“
„Jeder einzelne ist in der Pflicht“
Bundesgeschäftsführerin Silke Klumb erklärte: „Wir alle tragen Verantwortung dafür, wie mit dem Thema HIV und Aids umgegangen wird: Daher muss jeder Einzelne dazu beitragen, dass alle Menschen über HIV sprechen und Safer Sex praktizieren können. Nur dann kann HIV-Prävention wirklich gelingen.“ Die Frauenreferentin Marianne Rademacher kritisierte: „Wenn die Verhütung vor allem Frauen und HIV-Positiven einseitig zugeschrieben wird, setzen wir die gemeinsame Verantwortung zweier Menschen außer Kraft.“
In Bielefeld finden ab Donnerstag die „Positiven Begegnungen“ statt, zu denen 500 Vertreter der HIV-Selbsthilfe erwartet werden. Es ist laut Aids-Hilfe die größte derartige Konferenz in Europa.
Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt
Die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa ist am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Darmstädter Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass die 28-Jährige einen Partner beim Sex mit dem HI-Virus angesteckt hat. Benaissa hatte gestanden, in den Jahren 2000 bis 2004 mit zwei Männern ungeschützten Sex gehabt zu haben, obwohl sie seit 1999 von ihrer HIV-Infektion wusste. Das Urteil verpflichtet die Sängerin überdies, 300 gemeinnützige Arbeitsstunden in einer Aids-Hilfe-Einrichtung abzuleisten.
Richter Wacker hielt Benaissa vor, „katastrophale Fehlentscheidungen“ getroffen und „verantwortungslos“ gehandelt zu haben. Es wäre ihr ohne Weiteres möglich gewesen, „auf die Nutzung von Kondomen zu bestehen“. Sie habe die Männer durch den ungeschützten Sex zwar „nicht absichtlich in Gefahr“ gebracht. Doch habe sie eine Ansteckung „zumindest billigend in Kauf genommen.“
Neben dem Geständnis wertete der Richter aber auch als strafmildernd, dass die öffentliche Offenbarung ihrer HIV-Infektion Benaissas Leben „in erheblichem Maß“ beeinträchtigt habe. Zudem habe sie gelernt, mit ihrer Infektion offen umzugehen und verantwortungsvoll zu handeln. (apn/ddp)