Darmstadt. .

Die Staatsanwaltschaft fordert für die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa wegen der HIV-Infektion ihres Ex-Liebhabers eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Auch ihr Verteidiger plädiert auf Bewährung.

Die Darmstädter Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch für die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen Übertragung des HI-Virus auf einen Sexpartner gefordert. Es sei bewiesen, dass die heute 28-Jährige im Jahr 2004 bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr ihren damaligen Freund mit dem Aidserreger angesteckt habe, obwohl sie von ihrer Infektion wusste. Die Anklage sieht darin vollendete gefährliche Körperverletzung. Benaissas Verteidiger plädierte vor dem Darmstädter Amtsgericht auf eine „angemessene“ Bewährungsstrafe und Auflagen zu gemeinnütziger Arbeit für seine Mandantin.

Biologe belastet die Sängerin

Benaissa hatte zum Prozessauftakt vergangene Woche gestanden, in den fraglichen Jahren bei mindestens zwei Partnern auf geschützten Sex verzichtet zu haben. Ihre HIV-Infektion war ihr seit 1999 bekannt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr ursprünglich drei Körperverletzungsdelikte vorgeworfen, eine Anklage ließ das Gericht fallen. Nur einer der Partner, er ist Nebenkläger, soll sich bei Benaissa infiziert haben. Ein als Sachverständiger geladener Münchner Mikrobiologe belastete die Sängerin am Mittwoch. Sie habe mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ ihren Ex-Freund angesteckt, sagte der Experte.

Der Beweis sei „nur annähernd“ zu führen, erklärte der Biologieprofessor. Die Viren der Sängerin und ihres heute infizierten Ex-Freunds stammten von einem seltenen, „deutlich abgegrenzten Seitenast“ einer bestimmten Erregerlinie. Die von ihm im Sommer 2009 untersuchten Proben der beiden Betroffenen seien in ihrer Ähnlichkeit mit den Viren nur einer infizierten Person vergleichbar. Bestehende geringe Unterschiede seien innerhalb weniger Monate aufgrund von Mutationen auch bei der Entwicklung von Viren aus einem Körper zu beobachten.

„Es tut mir von Herzen leid“

Benaissa selbst sagte im „letzten Wort“: „Es tut mir von Herzen leid.“ Sie habe während des Prozesses gesehen, wie ihr Exfreund leide. „Ich wünsche, ich könnte die Zeit zurückdrehen und es ungeschehen machen“, fügte die Angeklagte hinzu. Sie habe ihre Infektion verschwiegen, weil sie Angst vor den Konsequenzen gehabt habe. Das sei feige gewesen, meinte Benaissa. „Fakt ist: Ich habe einen großen Fehler gemacht.“ Sie hatte gestanden, seit 1999 von ihrer HIV-Infektion gewusst und trotzdem ungeschützten Sex gehabt zu haben.

Das Urteil soll am Donnerstag um 13.00 Uhr am Amtsgericht verkündet werden. (ddp/apn)