Hannover. .
Wer sich im Verkehr falsch verhält, dem kann der Führerschein entzogen werden. Das soll sich ändern. Der niedersächsische Justizminister Busemann will ein Fahrverbot als eigenständige Strafe einführen - es soll also unabhängig von der Art der Tat ausgesprochen werden können.
Der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (CDU) will ein Fahrverbot als eigenständige Strafe einführen. Sowohl im Jugend- als auch im Erwachsenenstrafrecht sollten Richter künftig entscheiden können, als Strafe unabhängig von der Art der Tat einen befristeten Führerscheinentzug auszusprechen, sagte Busemann am Mittwoch in Hannover. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will der Minister mit anderen Ländern im Bundesrat einbringen. Der Kriminologe Christian Pfeiffer begrüßte den Vorstoß. Die Links-Fraktion im Landtag bezeichnete das Vorhaben hingegen als „Stammtischstrafrecht“.
Nach dem Willen des Ministers soll das Fahrverbot künftig unabhängig von der Art der Tat ausgesprochen werden können, etwa auch bei Körperverletzungs- oder Gewaltdelikten. Bislang dürfen Richter Fahrverbote ausschließlich bei Verkehrsdelikten verhängen. Es gehe darum, eine Lücke zwischen Freiheits- und Geldstrafe zu schließen und den Richtern eine breitere Palette an Möglichkeiten an die Hand zu geben, sagte Busemann.
Gerade im Jugendstrafrecht sei eine solche Strafe oft sinnvoller als ein Jugendarrest oder eine Geldstrafe. Für viele Jugendliche und Heranwachsende gelte das Auto oder Motorrad als „Statussymbol“. „Insofern wirkt ein Entzug der Fahrerlaubnis für bis zu sechs Monate sehr einschneidend als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme“, argumentierte Busemann.
Fürs Jugendstrafrecht hält Kriminologe Vorschlag für sinnvoll
Auch der Kriminologe Christian Pfeiffer, Direktor des Kriminologischen Instituts Niedersachsen (KFN), hält das Fahrverbot im Bereich des Jugendstrafrechts für sinnvoll. „Für viele Jugendliche ist das viel schlimmer als alles andere. Das ist richtig ärgerlich für ihre Identität, wenn sie nicht mehr Autofahren dürfen“, sagte er.
Die Linke hält hingegen nichts davon. „Der Entzug der Fahrerlaubnis sollte immer im Zusammenhang mit der begangenen Straftat stehen“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion im Landtag, Hans Henning Adler. Im Ergebnis führe das Vorhaben zu einer Ungleichbehandlung, da diejenigen, die über keine Fahrerlaubnis verfügten, tendenziell häufiger mit einem Freiheitsentzug rechnen müssten als diejenigen, die einen Führerschein besitzen, sagte Adler weiter.
Nach den jetzigen Plänen soll das Fahrverbot auf maximal sechs Monate begrenzt bleiben. Die bisherige Praxis, bei insbesondere jugendlichen Intensivtätern eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anzuordnen, bezeichnete Busemann als „rechtliche Grauzone“. Ihm sei es wichtig, dass Richter in einer solchen Angelegenheit entscheiden.
Bereits im April 2008 hatte der Bundesrat ein entsprechendes Gesetz beim Bundestag eingebracht. Wegen des Endes der Legislaturperiode war es nicht mehr zu einer abschließenden Beratung gekommen. Die Initiative im Bundesrat will Busemann nun mit seinen Amtskollegen auf der Justizministerkonferenz im Juni besprechen. (ddp)