Düsseldorf. .
Im Jagdjahr 2008/2009 sind in NRW 11 385 Katzen und 128 Hunde im Rahmen der geltenden Gesetze erschossen worden. Für Tierhalter ist das Vorgehen willkürlich: Sie fordern Änderungen. Die Jäger verweisen auf den Jagdschutz und sprechen von Ausnahmen.
Im Jagdjahr 2008/2009 wurden in Nordrhein-Westfalen 128 Hunde und 11 385 Katzen „im Rahmen des Jagdschutzes” erschossen. Das teilte Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg jetzt auf eine entsprechende Kleine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Johannes Remmel mit. Der sogenannte „Haustierabschuss” ist im Bundes- und Landesjagdgesetz gesetzlich verankert, ihm liege „die vereinfachte Annahme zu Grunde, die Haustiere würden Wildtiere und Vögel reißen”, erklärt Johannes Remmel. „Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen, und Katzen, die im Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 Meter vom nächsten Haus angetroffen werden”, heißt es dazu im Gesetzestext.
„Vernichtungsfeldzug der Jäger“
Von willkürlichen Richtlinien sprechen Tierschützer. Diskussionswürdig sei etwa, was „außerhalb der Einwirkung ihres Führers” heiße oder warum eine Grenze von 200 Meter Abstand zur Wohnbebauung definiert wurde, um den Abschuss zu erlauben. Es gebe einen bewusst gewollten „Vernichtungsfeldzug” der Jäger gegen Hund und Katze, so die Kritiker. Seit vielen Jahren fordern sie eine grundlegende Novellierung des Jagdgesetzes, welches noch auf dem 1934 von Reichsjägermeister Hermann Göring verfassten Reichsjagdgesetz fußt. Das Argument der Jäger, Hunde und Katzen seien „Raubzeug, das kurz gehalten werden müsse”, um Niederwild wie Rebhühner und Hasen zu schützen, sei nur vorgeschoben, behauptet etwa der Deutsche Tierschutzbund, die angebliche Regulierungsfunktion der Jagd, so wie sie derzeit praktiziert werde, „schlicht ökologischer Unsinn”. 3000 Unterschriften, berichtet Tierschutzbund-Sprecher Marius Tünte, habe die Organisation für ihre Forderung „Stoppt die Jagd auf Haustiere” bereits gesammelt.
Für die Tierhalter birgt das jetzige Gesetz durchaus Dramen. Beispiele: Fünf Tage lang suchen die Besitzer nach ihrem Kater, Felix. Als sie ihn in einem Feld finden, 600 Meter von seinem Zuhause entfernt, lebt er noch. Doch sein Körper ist von unzähligen Schrotkugeln getroffen, in den Wunden krabbeln Maden. Dackel Danny und Mischling Bobby werden vor der Augen ihres Frauchens erschossen, im Garten ihrer Mutter. Weil sie kein Halsband trugen und Kühe aufgeschreckt hätten, wird der Jäger, der sie tötet, später erklären.
Zwei furchtbare Geschichten, nachzulesen auf den Internet-Seiten der „Initiative jagdgefährdeter Haustiere” (IJH). Zwei von abertausenden ähnlicher, sagt deren Sprecherin Astrid Krämer. Absolute Ausnahmefälle, glaubt Gregor Klar vom Landesjagdverband NRW.
80 000 Jäger in NRW
Es sei doch „krank”, glaubt Astrid Krämer, dass eine „Hobbytruppe über Leben und Tod unserer Familienmitglieder entscheidet. Und Haustiere gehören zur Familie.” Allerdings befürchtet die Aktivistin, dass es nie gelinge, den Abschuss von Haustieren tatsächlich zu verbieten. Denn die Lobby der Jäger sei „immens”, und ihre Rechte würden „extrem gut geschützt”. Obwohl nur 0,4 Prozent aller Deutschen überhaupt einen Jagdschein besäßen.
80 000 Jäger zählt der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen. Und kein einziger von ihnen töte gern eine Katze oder einen Hund, sagt Gregor Klar, Forstassessor und Referatsleiter für Naturschutz und Weiterbildung. „Die meisten von uns haben doch selber einen Hund.” Ein wilderndes Haustier zu erschießen, sei die „allerletzte Möglichkeit für einen Jäger in einer extremen Situation”. Und auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit. „Sie erschießen doch keinen Dackel, der hinter einem Reh her ist...”. Sehr viel häufiger, als dass sie von Jägern erschossen würden, würden auffällige Hunde oder Katzen von ihnen schlicht eingefangen und dem Ordnungsamt übergeben. Welches dann den Halter ermittele und ihm ein ordentliches Bußgeld aufbrumme. (Was im Übrigen auch pädagogisch sinnvoller sei.)
„Meiner tut das nicht“
Am Jagdschutzgesetz rütteln möchte Jäger Klar trotzdem nicht. Es sei über die Jahre gewachsen und habe sich bewährt. Und viele Hundehalter seien leider eben auch unvernünftig. Ihre „Standardsprüche” mag er gar nicht mehr hören: „Meiner tut das nicht” oder „Der will nur spielen”. „Wer einmal die klagenden Lautes eines Kitz’ gehört hat, das von einem Hund angefallen wurde, der vergisst das sein Leben lang nicht. Das tut richtig weh!”
Johannes Remmel will sich mit der Antwort auf seine Kleine Anfrage trotzdem nicht zufrieden geben. „Der Bund muss die Änderung des Jagdgesetzes endlich angehen und das Land die 200-Meter-Frage dringend überdenken. Andere Länder erlauben den Abschuss wildernder Katzen auch erst ab 500 Meter Abstand zur Wohnbebauung.” Dabei gibt der Siegener Abgeordnete durchaus zu, dass man „mit Katzen im Ökosystem tatsächlich ein Problem” habe, weil diese zunehmend auswilderten. Aber: Würden ihre Halter von den Kommunen zur Kastrierung der Tiere verpflichtet, sei dieses Problem doch rasch gelöst.