Stuttgart. .

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat der Klage eines Lehrers der Albertville-Realschule in Winnenden stattgegeben und den Amoklauf von März 2009 als Dienstunfall anerkannt.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat der Klage eines Lehrers der Albertville-Realschule in Winnenden stattgegeben, der auf Anerkennung des Amoklaufs vom vorvergangenen März als Dienstunfall geklagt hatte. Der Pädagoge hatte zum Tatzeitpunkt im Krankenhaus gelegen und von dem Amoklauf aus dem Fernsehen erfahren. Seine Ärzte diagnostizierten bei ihm daraufhin eine akute Belastungsreaktion und eine posttraumatische Belastungsstörung. Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte als Vertreter des Landes die Übernahme der Behandlungskosten für den Lehrer zunächst zugesagt, drei Monate später dann jedoch die Entscheidung widerrufen.

Die zunächst erfolgte Anerkennung sei zwar rechtswidrig gewesen, weil sich der Kläger zum Tatzeitpunkt nicht im Dienst befunden habe, erklärte das Gericht am Mittwoch zur Begründung. Aber die Rücknahme der Anerkennung durch die Behörde sei ebenfalls rechtswidrig erfolgt, da sie bei ihrer Entscheidung nicht von ihrem Ermessen gebraucht gemacht habe. Wie eine Gerichtssprecherin erläuterte, hätte die Behörde in dem Rücknahmebescheid Ausführungen dazu machen müssen, dass sie die Entscheidung zurücknehmen könne, aber nicht müsse.

Der 17-Jährige Tim K. hatte bei seinem Amoklauf in Winnenden und Wendlingen am 11. März 2009 15 Menschen erschossen und sich anschließend selbst getötet. Weitere 15 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. (ddp)