Stuttgart..

Über die Klage eines Lehrers der Albertville-Realschule in Winnenden verhandelt seit Mittwoch das Verwaltungsgericht Stuttgart. Der Lehrer will vor Gericht erreichen, dass der Amoklauf als Dienstunfall anerkannt wird.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt seit Mittwoch über die Klage eines Lehrers der Albertville-Realschule in Winnenden, der auf Anerkennung des Amoklaufs als Dienstunfall klagt. Der Pädagoge hatte zum Tatzeitpunkt im Krankenhaus gelegen und von dem Amoklauf aus dem Fernsehen erfahren. Seine Ärzte diagnostizierten bei ihm daraufhin eine akute Belastungsreaktion und eine posttraumatische Belastungsstörung. Er will mit der Klage die Übernahme der Behandlungskosten durch das Land erreichen.

Rechtsanwalt Florian Merz (l.) und Lehrer Dieter R. beim Prozessbeginn im Verwaltungsgericht in Stuttgart.
Rechtsanwalt Florian Merz (l.) und Lehrer Dieter R. beim Prozessbeginn im Verwaltungsgericht in Stuttgart. © ddp | ddp





Der 17-Jährige Tim K. hatte bei dem Amoklauf in Winnenden und Wendlingen am 11. März 2009 15 Menschen erschossen und sich anschließend selbst getötet. Weitere 15 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte als Vertreter des Landes die Übernahme der Behandlungskosten für den Lehrer zunächst zugesagt, drei Monate später dann jedoch die Entscheidung widerrufen. Ein Dienstunfall müsse in Ausübung des Dienstes oder infolge des Dienstes eingetreten sein, hieß es zur Begründung. Der Lehrer macht dagegen geltend, dass er aufgrund seiner jahrzehntelangen beruflichen und emotionalen Bindung mit den Opfern eine tiefe Verantwortung für seine Klasse sowie für seine anderen Schüler und Kollegen empfunden habe und der Amoklauf bei ihm daher psychische Störungen verursacht habe. (ddp)