Leipzig/Bochum. .

Die Autobahn 44 in Bochum darf ausgebaut werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschieden. Laut Straßen NRW soll der Bau im kommenden Jahr beginnen. Auch der Bund gibt grünes Licht.

Die Klagen mehrerer Anwohner gegen den weiteren Bau der Bundesautobahn A 44 in Bochum sind vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ohne Erfolg geblieben. Die Richter entschieden, dass die so genannte Querspange gebaut werden darf. Diese wird die A 44 mit der Stadtautobahn verbinden und den Autobahnring vollenden. Das gab das Gericht nach der rechtskräftigen Entscheidung bekannt.

Der Planfeststellungs-Beschluss vom 28. November 2007 kann damit nicht mehr angefochten werden. Doch wie geht es weiter? „Durch das Urteil haben wir nun Baurecht, allerdings muss das Land mit dem Bund noch über die finanziellen Mittel verhandeln“, sagte Bernhard Meier, Sprecher von Straßen NRW. Das Ministerium beziffert die Baukosten für den 2,9 Kilometer langen Neubauabschnitt zwischen dem Nordhausenring und dem Autobahnkreuz Bochum / Witten auf etwa 42 Millionen Euro. Vor dem endgültigen Baubeginn, den Meier für das nächste Jahr prognostiziert, müssen aber noch verschiedene Auflagen erfüllt werden. „Beispielsweise werden erst die verschiedenen Tiere in dem Bereich umgesiedelt, bevor wir mit dem Bau anfangen können“, sagte Meier. Auch Kabel werden zuvor verlegt.

Das Bundesverkehrsministerium hat am Nachmittag positive Signale in Richung NRW gesendet. „Auf Grund der herausgehobenen verkehrlichen Bedeutung der Maßnahme hatte die Bundesregierung dieses Projekt bereits Ende 2008 in das „Konjunkturpaket I“ aufgenommen“, erklärte ein Sprecher auf Anfrage von DerWesten. Die Maßnahme in Höhe von 42 Millionen Euro werde in den Entwurf des Bundeshaushalts 2011 eingestellt. Weiter heißt es: „Im Jahr 2010 erfolgen vorbereitende Arbeiten, die erforderlich sind, damit im kommenden Jahr mit dem Bau begonnen werden kann.“

Peter Kummer, Sprecher im Landesverkehrsministerium, hatte bereits auf eine „schnelle Realisierung“ gehofft: „Denn ein Sachargument ist auch, dass diese Querspange Teil der ,Bochumer Lösung’ ist.“ Diese sieht als weitere Ausbaumaßnahmen den sechsstreifigen Ausbau der A 40 im Bochum/Essener Raum vor und soll eine neue West-Ost-Verbindung im südlichen Ruhrgebiet schaffen und die A 40 entlasten. Die Ausschreibung und Vergabe der Baumaßnahmen würden zeitnah erfolgen, sagte Kummer.

So argumentierte das Gericht

13 Anwohner gehörten zu den Klägern. Sie sind unter anderem Eigentümer von benachbarten Grundstücken der geplanten Querspange. Sie trugen dem Gericht unter anderem vor, dass sie durch den Bau des Autobahnabschnitts unzumutbaren Lärm- und Schadstoffeinwirkungen ausgesetzt seien.

Das Gericht folgte der Argumentation nicht. Das Schutz- und Ausgleichskonzept für die Wasservögel und andere lokale Vogelpopulationen sei ausreichend und geeignet, die betroffenen Arten zu erhalten.

Einen erheblichen methodischen Mangel der Verkehrsprognose konnte das Gericht ebenfalls nicht feststellen. Das gelte auch für den Einwand der Kläger, dass der durch das Projekt erstmals hervorgerufene Neuverkehr in der Verkehrsuntersuchung nicht hinreichend erfasst worden sei. Das Gericht habe festgestellt, dass dieser Verkehr in die maßgebliche Bundesverkehrswegeplanung eingearbeitet worden sei.

Die Lärm- und Schadstoffprognose sei ebenfalls methodengerecht erstellt worden. Die Kritik der Kläger an der Verwendung der Berechnungsverfahren stimme nicht. Die von den Gutachtern gewählten Verfahren seien auf die Erfassung von Immissionen durch den Straßenverkehr zugeschnitten und damit grundsätzlich geeignet. Auch bei der Anwendung dieser Verfahren seien keine Fehler erkennbar geworden.

So reagierte das Ministerium

NRW-Verkehrsminister Lutz Lienenkämper hat den Richterspruch begrüßt: „Das Urteil der höchsten deutschen Verwaltungsrichter ist ein richtungsweisendes Ereignis für die Region, denn die Querspange gehört zu den wichtigsten Verkehrsprojekten im Ruhrgebiet. Ein bald möglicher Baubeginn ist in greifbare Nähe gerückt.“ Die Fernverbindungen in der Region seien an die Grenzen ihrer Kapazität gestoßen beziehungsweise hätten sie bereits überschritten, so der Minister. „Autofahrer versuchen über Nebenstrecken an ihr Ziel zu kommen, was wiederum diese nachgeordneten Straßen erheblich belastet. Darum ist das kleine, aber wichtige Teilstück eine Art Bypass für die A 40.“ Darüber hinaus werde die Querspange den Zuliefer- und Mitarbeiterverkehr für das dortige Opelwerk aufnehmen. Lienenkämper: „Das ist auch ein wichtiges Signal für den Wirtschaftsstandort Bochum.“

So reagierte die Bürgerinitiative

Eckhard Stratmann-Mertens, Sprecher der Bürgerinitiative, sagte zum Urteil: „Dieses Urteil ist eine Niederlage auf der ganzen Linie und bedeutet eine große Enttäuschung für uns alle.“ Sein Co-Sprecher Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt ergänzte: „Dieses Gericht hat letztendlich die Planung durchgewunken.“ Die Bürgerinitiative Bochum gegen die geplante Autobahn A 44 Düsseldorf-Bochum-Dortmund plant, in diesem Sommer noch einmal ein großes Fest für alle Mitstreiter der vergangenen 15 Jahre zu geben.





(BVerwG 9 A 20.08 und 9 A 25.09 - Urteile vom 9. Juni 2010)