Bochum.
Die DüBoDo-Gegner sind vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. In letzter Instanz wies es die Klagen gegen den Bau der umstrittenen Querspange als A 44-Teilstück zurück.
Eckhard Stratmann-Mertens, Sprecher der Bürgerinitiative, sagte dazu: „Dieses Urteil ist eine Niederlage auf der ganzen Linie und bedeutet eine große Enttäuschung für uns alle.“ Sein Co-Sprecher Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt ergänzte: „Dieses Gericht hat letztendlich die Planung durchgewunken.“ Die Bürgerinitiative Bochum gegen die DüBoDo plant, in diesem Sommer noch einmal ein großes Fest für alle Mitstreiter der vergangenen 15 Jahre zu geben.
Umgehend reagierte die Landesregierung auf die wegweisende Entscheidung aus Leipzig. Als eine richtungsweisende Entscheidung für eine ganze Region kommentierte Verkehrsminister Lutz Lienenkämper den Spruch des Bundesverwaltungsgerichtes, „denn die Querspange gehört zu den wichtigsten Verkehrsprojekten im Ruhrgebiet. Ein baldiger Baubeginn ist in greifbare Nähe gerückt.“ Das Verkehrsministerium erneuerte die Rechtfertigung für den Bau des Abschnitts.
Verkehrsminister Lienenkämper: „Eine Art Bypass für die A 40“
Die Fernverbindungen in der Region seien an die Grenzen ihrer Kapazität gelangt und hätten sie zum Teil bereits überschritten. „Autofahrer versuchen über Nebenstrecken an ihr Ziel zu kommen, was wiederum diese nachgeordneten Straßen erheblich belastet. Darum ist das kleine, aber wichtige Teilstück eine Art Bypass für die A 40“, sagte Lienenkämper unmittelbar nach dem Entscheid.
Bis zuletzt hatten die 13 Kläger gehofft, dass sie zumindest einen Teilerfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht erreichten könnten. Doch am Mittwoch um 9.30 Uhr wurde die von den meisten sicherlich befürchtete Entscheidung Realität. Damit ist die letzte Hürde für das Land als Bauherrn beseitigt. Die Querspange als Schlüsselglied der sogenannten Bochumer Lösung darf gebaut werden. Das 3,3 Kilometer lange Teilstück südlich des Opel-Werkes bindet die dort bereits bestehende A 44 direkt an den Außenring an, der später ebenfalls zu einer Autobahn hoch gestuft werden soll. Denn nur so bekommt der bereits begonnene sechsspurige Ausbau der A 40 und der Bau eines gewaltigen Autobahnkreuzes in Höhe der jetzigen Ausfahrt Stahlhausen auch Sinn. für die DüBoDo-Gegner, die mit allen rechtlichen Finessen seit nunmehr 15 Jahren gegen dieses ihrer Meinung nach verfehlte Stück Verkehrspolitik zu Felde gezogen sind, ist die die wohl letzte Niederlage. Bereits im Vorfeld hatten die Sprecher angekündigt, dass offenbar die Zeit der großen Auseinandersetzung mit diesem Urteil zu Ende gehe.
Gericht sieht Artenschutz gewährleistet
Das hatte in seiner Beratung die Fragen des Artenschutzes, der Verkehrsprognose und der für die Anwohner zu erwartenden Lärm- und Schadstoffbelastungen in den Mittelpunkt gestellt. In einer unmittelbar nach der Verkündung verteilten Erklärung heißt es zum Thema Artenschutz: „Auch wenn Bau und Betrieb der Autobahn zu einem Verlust von Lebensstätten und damit zu einer Gefährdung lokaler Vogelpopulationen, insbesondere der Wasserralle, führen könnten, könne einer Verschlechterung des landesweiten Erhaltungszustands der betroffenen Arten durch die vorgesehenen zusätzlichen Maßnahmen Rechnung getragen werden.“
Keine Verfahrensmängel festgestellt
Die DüBoDo-Initiative hatte außerdem auf angebliche Mängel in den Verkehrsprognosen hingewiesen. Auch in diesem Punkt sah das Bundesverwaltungsgericht keine „erheblichen methodischen Mängel“. Bei der Lärm- und Schadstoffprognose sehe es ganz ähnlich aus. „Die von den gutachtern gewählten Verfahren seien auf die Erfassung von Immissionen durch den Straßenverkehr zugeschnitten und damit grundsätzlich geeignet.“
Weitere Berichte auch mit einer Stellungnahme der Bürgerinitiative und anderen Reaktionen vor Ort folgen.