Karlsruhe. Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker ist in untersuchungshaft. Sie wird verdächtigt, am Mord-Anschlag auf den Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977 beteiligt gewesen zu sein. Ein Gutachten hatte ihre DNA auf den Briefumschlägen der Bekennerschreiben nachgewiesen.

Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker ist als Tatverdächtige im Zusammenhang mit dem Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor 32 Jahren festgenommen worden und sitzt jetzt in Untersuchungshaft. Das haben die Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe angeordnet, wie die Bundesanwaltschaft am Freitagabend mitteilte.Becker sei dringend verdächtig, an dem Mordanschlag auf Buback und seine zwei Begleiter als Mittäterin beteiligt gewesen zu sein, teilte die Bundesanwaltschaft am Freitag in Karlsruhe mit. Die tödlichen Schüsse soll sie aber nicht abgegeben haben.

Der Haftbefehl gegen Becker war am Mittwoch ausgestellt worden, ihre Festnahme erfolgte am Donnerstag durch Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) in Berlin. Der Vorwurf gegen die 57-Jährige lautet demnach, gemeinsam mit anderen am 7. April 1977 in Karlsruhe aus niederen Beweggründen heimtückisch drei Menschen getötet und sich damit des dreifachen Mordes schuldig gemacht zu haben. Neben Buback waren auch dessen Fahrer Wolfgang Göbel und sein Bewacher Georg Wurster von einem «Kommando Ulrike Meinhof» getötet worden.

Ermittlungsverfahren läuft seit über einem Jahr

Die Bundesanwaltschaft wirft Becker vor, wesentliche Beiträge zur Vorbereitung und Durchführung des Anschlags und im Rahmen des Nachtatgeschehens geleistet zu haben. Ein Ermittlungsverfahren gegen Becker wegen dieses Verdachts läuft bereits seit April vergangenen Jahres.

Nachdem Gutachten eindeutig ihre DNA auf den Briefumschlägen für Bekennerschreiben zu dem Anschlag nachwiesen, war in der vergangenen Woche Beckers Wohnung durchsucht worden. Dabei seien Unterlagen sichergestellt worden, deren Inhalt zusammen mit den bereits vorhandenen Beweisen den dringenden Tatverdacht begründet hätten. «Ein Verdacht, dass die Beschuldigte Becker die tödlichen Schüsse abgegeben hat, ergibt sich aufgrund der bisherigen Ermittlungen allerdings nicht», erklärte die Bundesanwaltschaft weiter.

Becker war knapp einen Monat nach dem Buback-Attentat zusammen mit dem damaligen RAF-Mitglied Günter Sonnenberg im baden-württembergischen Singen nach einer Schießerei mit der Polizei gefasst worden. Ein bereits damals eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen des Buback-Mordes wurde 1980 eingestellt, da trotz eines verbleibenden Tatverdachts keine für eine Anklageerhebung ausreichenden Beweise vorlagen. Becker wurde aber noch im Dezember 1977 wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes an sechs Menschen zu einer lebenslangen Haft verurteilt und 1989 begnadigt.

Tat bis heute nicht gänzlich geklärt

Becker hatte der «Bild"-Zeitung wenige Tage nach der Durchsuchung ihrer Wohnung gesagt, dass sie nicht auf Buback geschossen habe. «Die Sache ist für mich erledigt», sagte sie. Wegen des Buback-Mordes war 1978 der frühere RAF-Terrorist Knut Folkerts zu zweimal lebenslänglicher Haft verurteilt worden, 1995 kam Folkerts frei. Auch der frühere RAF-Terrorist Christian Klar wurde wegen einer Tatbeteiligung verurteilt, als Planerin wurde die frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt verurteilt.

Trotz der Verurteilungen galt die Tat nie als wirklich aufgeklärt. Mit ins Rollen gekommen waren die neuen Ermittlungen gegen Becker durch Hinweise von Bubacks Sohn Michael. Dieser hatte Informationen zu dem Fall veröffentlicht, wonach Folkerts mit dem Mord nichts zu tun hatte. Buback lenkte die Aufmerksamkeit auf Becker und den früheren RAF-Terroristen Stefan Wisniewski, gegen den ebenfalls ermittelt wird. Zur Verhaftung Beckers sagte Michael Buback der in Halle erscheinenden «Mitteldeutschen Zeitung» (Samstagsausgabe): «Ich bin glücklich, dass der Ermittlungsrichter und die Strafverfolgungsbehörden energisch gehandelt haben.» (ap/afp)

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