Berlin. Die im Internet veröffentlichten angeblichen Zahlen zum Ausgang der Bundestagswahl werden vom Bundeswahlleiter überprüft. Die Veröffentlichungen auf dem Kurzbotschaften-Portal Twitter würden von einem Team «parallel zum Geschehen» ausgewertet, sagte der Sprecher des Bundeswahlleiters.
Dabei werde kontrolliert, ob es sich bei den Zahlen um private Schätzungen handle oder ob diese tatsächlich auf Prognosen der Meinungsforschungsinstitute beruhten. Die Überprüfung der Einträge könne sich bis nach dem Wahltag hinziehen, sagte der Sprecher.
Strafe von bis zu 50.000 Euro droht
Mehrere Nutzer des Kurzbotschaften-Portals Twitter hatten angebliche Prognosen von Meinungsforschungsinstituten veröffentlicht. Wenn sich erweist, dass solche Zahlen tatsächlich auf Werten beruhen, die von den Meinungsforschern vorab etwa an ausgewählte Politiker und Journalisten herausgegeben werden, droht dem Veröffentlicher eine Strafe von bis zu 50.000 Euro.
In solch einem Fall kann sogar das Wahlergebnis angefochten werden. Die Veröffentlichung der auf Nachwahlbefragungen beruhenden Ergebnis-Prognosen der Wahlforschungsinstitute vor Schließung der Wahllokale ist nach dem Bundeswahlgesetz verboten, damit die Wähler nicht beeinflusst werden.