Essen. Paris verdreifacht die Parkgebühren für große SUV. Das fordern auch hier immer mehr Kommunen. Nun geht der Städtetag in die Offensive.

Die Debatte um SUV in Innenstädten nimmt wieder Fahrt auf: In Paris hat sich eine Mehrheit für eine Verdreifachung der Parkgebühren für schwere Geländewagen ausgesprochen. In Deutschland wird nun der Ruf lauter, dass Städte und Kommunen dem Beispiel der französischen Metropole folgen.

Die Stadtverwaltung von Paris hat sich somit mit ihrem Plan durchgesetzt, für einstündiges Parken von SUV und anderen schweren Autos im Zentrum 18 Euro statt üblicherweise 6 Euro zu verlangen. In den Außenbezirken kostet das Abstellen zwölf Euro statt vier Euro. Für sechs Stunden Parken im Zentrum werden gar 225 Euro statt bislang 75 Euro fällig. Die neue Regelung soll ab dem 1. September greifen. Anwohner sollen ebenso ausgenommen werden wie Handwerker und Pflegedienste. Greifen soll der Tarif für Verbrenner- und Hybridmodelle mit einem Gewicht ab 1,6 Tonnen und Elektromodelle ab zwei Tonnen Gewicht. Für private Parkhäuser gilt die Regelung nicht.

Städtetag-Chef Dedy schlägt Staffelung der Gebühren vor

Die Städte und Kommunen Deutschland sehen eine Entscheidung per Referendum kritisch, sprechen sich aber für eine Regulierung aus. Nach dem Willen des Deutschen Städtetags sollten auch hierzulande Halter von großen Geländewagen und SUV höhere Gebühren für das Parken in Innenstädten bezahlen. Konkret geht es dabei um das Parken von Anwohnern in Wohngebieten, aber auch um das Abstellen von Fahrzeugen in Parkhäusern. „In engen Straßen urbaner Wohnviertel ist es ein Unterschied, ob am Fahrbahnrand Kleinwagen oder SUV geparkt werden. Da wäre es naheliegend, für große Fahrzeuge auch höhere Parkgebühren zu erheben“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy dieser Redaktion.

Dedy schlug vor, in den Städten zunächst eine Staffelung von Parkgebühren zu erproben, die zur jeweiligen Fahrzeuggröße passen. So sollen rechtliche Streitigkeiten verhindert werden: „Zur Gebührenordnung für das Bewohnerparken hat das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Sommer eine Staffelung nach Fahrzeuggröße als unverhältnismäßig eingestuft, wenn die Preissprünge zu groß sind“, sagte Dedy.

„In Deutschland lässt sich der Weg dorthin nicht einfach über ein Referendum ebnen“, sagte Dedy. Inhaltlich stellte sich der Städtetag-Chef hinter die Forderung der Deutschen Umwelthilfe (DUH), flächendeckend hohe Parkgebühren in Städten und Gemeinden einzuführen. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch hatte vorgeschlagen, zusätzlich zu den Parkgebühren verbindliche Größen- und Gewichtsvorgaben für Autos einzuführen. „Diese Monster-SUV blockieren zunehmend Gehwege und Grünflächen und gefährden Menschen, die zu Fuß oder auf dem Rad unterwegs sind. Dem Größenwahn bei SUV muss Einhalt geboten werden“, so Resch.

So breit sind große SUV (ohne Außenspiegel)

  • Dodge RAM (208,5 cm)
  • BMW XM (200.5 cm)
  • BMW X5 (200.4) cm
  • BMW X6 (200.4 cm)
  • BMW X7 (200 cm)
  • Kia EV9 (198 cm)
  • Audi Q8 (199,5 cm)
  • VW Touareg (198,4 cm)
  • Porsche Cayenne (198,3 cm)
  • Land Rover Defender (199.6 cm)
  • Mercedes Benz GLS (195.6 cm)

Ein Stellplatz ist in der Regel 200 Zentimeter breit.
Quelle: Transport & Environment

Per Straßenverkehrsordnung geregelt: Abgestellte Fahrzeuge dürfen in Deutschland nicht über die Parkplatzmarkierungen hinausragen.
Per Straßenverkehrsordnung geregelt: Abgestellte Fahrzeuge dürfen in Deutschland nicht über die Parkplatzmarkierungen hinausragen. © Adobe Stock | Artinun

Umwelthilfe zitiert Studie: Deutschland bei SUV „trauriger Spitzenreiter“

Die Umwelthilfe berief sich auf eine Studie der Nichtregierungsorganisation Transport & Environment. Demnach seien in Europa in den vergangenen zwei Jahrzehnten neu zugelassene Autos alle zwei Jahre um einen Zentimeter breiter geworden. Deutschland sei in dieser Entwicklung „trauriger Spitzenreiter“, in keinem anderen europäischen Land würden Autos mehr Platz einnehmen, so die Autoren. Rechtlich gilt in Deutschland: Ist ein Auto zu groß für die Parkfläche und überragt es die Markierung, darf es dort nicht abgestellt werden. Ohne Markierung darf ein Fahrzeug nicht parken, wenn es erkennbar andere behindert.

Der Allgemeine Deutschen Automobilclub (ADAC) lehnt indes eine Verteuerung gemessen an Größe und Gewicht der Fahrzeuge ab. „Höhere Parkgebühren mit einem Gewicht über 1,6 Tonnen können keine Lösung sein“, so eine Sprecherin. Nach dieser Definition würde auch der Besitzer eines VW Caddy, Seat Leon oder Toyota C-HR zur Kasse gebeten. Der Klub macht sich in der SUV-Debatte stattdessen dafür stark, die Parkflächen für überdimensionierte Fahrzeuge zu vergrößern. In den Ballungsräumen in NRW ist in den vergangenen Jahren die Zahl von Parkhäusern gestiegen, die sogenannte XXL-Parkplätze anbieten.

Städtetags-Chef Helmut Dedy: Umbau von Parkhäusern „aus der Zeit gefallen“

.„Das Auto ist nur noch eines von vielen Verkehrsträgern in der Stadt“, entgegnete Dedy. „Die Forderung, Parkplätze zu vergrößern oder Parkhäuser umzubauen, damit Geländewagen und SUV hineinpassen, ist aus der Zeit gefallen“, kritisierte der Städtetags-Chef, „denn der Platz in den Städten ist viel zu wertvoll, um nur als Parkplatz oder für Fahrspuren herzuhalten.“

Dedy warf dem Bund Versagen in der Verkehrspolitik vor. „Bei der Novelle des Straßenverkehrsgesetzes hätte diese Frage und die praktische Umsetzung endlich geklärt werden müssen“, kritisierte er. Der Bundespolitik fehle es jedoch an Mut, mehr Entscheidungsspielräume zur Verkehrslenkung und zum Parkraum-Management vor Ort auch an die Kommunen abzugeben. Der Hintergrund: In den Ballungsräumen in NRW wie auch bundesweit planen immer mehr Städte und Kommunen, die bislang vorgegebenen Parkgebühren für Anwohner deutlich zu erhöhen. In vielen Kommunen sorgt das für heftigen Streit. „Das ist rechtlich zulässig und auch angemessen“, entgegnete Dedy. „Viel zu lange war hier nur ein maximaler Betrag von 30,70 Euro vom Bundesgesetzgeber vorgegeben.“ Das Konzept der autogerechten Stadt sei überholt.