Der Fall Mariama B. wirft eine Menge Fragen auf, die es noch zu klären gilt. Über den Einzelfall hinaus müssen wir jedoch diskutieren, ob das sogenannte Dublin-System nachgebessert werden muss, nach dem Flüchtlinge immer in das Land abgeschoben werden, in dem sie zuerst den Behörden bekannt werden.

Auf „Rechtstreue“ beruft sich die Bochumer Rechtsdezernentin im Fall der verhinderten Abschiebung von Mariama B. Diese Begründung hört man immer wieder, wenn es um Flüchtlinge geht. Und immer wieder ist sie ärgerlicher Unfug. Denn im Recht ist selbstverständlich der „Ermessensspielraum“ schon eingebaut – und es gibt keinen Behördenleiter, der sich dessen nicht überaus bewusst wäre. Denn ohne Ermessensspielraum wäre er schlicht überflüssig.

Der Fall Mariama B. wirft eine Menge Fragen auf, die es noch zu klären gilt. Über den Einzelfall hinaus müssen wir jedoch diskutieren, ob das sogenannte Dublin-System nachgebessert werden muss, nach dem Flüchtlinge immer in das Land abgeschoben werden, in dem sie zuerst den Behörden bekannt werden. Theoretisch hat Deutschland aufgrund seiner geografischen Lage ein Interesse, dieses System aufrechtzuerhalten. Praktisch sprechen die Zahlen jedoch eine andere Sprache. Laut Flüchtlingsrat NRW gab es vergangenes Jahr etwa eben so viele Abschiebungen wie Ankünfte im Dublin-Verfahren – jeweils 4000. Und jeder Einzelfall ist verbunden mit Haft, Gewalt, Angst, Trauma und Entwürdigung.