Düsseldorf. Die NRW-Regierung muss nach einer Gerichtsentscheidung „gefährliche Orte“ nennen, die AfD triumphiert. Ihre Logik aber ist abenteuerlich.
Die zerstrittene AfD dümpelt in NRW auch deshalb so traurig vor sich hin, weil ihr der markig auftretende CDU-Innenminister Reul mit einer pragmatischen „Null-Toleranz-Linie“ die Räume ziemlich eng macht. Vor diesem Hintergrund bauen die Rechtspopulisten nun den Polizeibegriff des „gefährlichen und verrufenen Ortes“ zu einem Popanz auf.
In Straßen, in denen nach Einschätzung der Ermittler vermutlich mehr Kriminelle verkehren als in einer Vorort-Sackgasse, gestattet das Gesetz weitgehendere Kontrollrechte. Die Straßennamen der internen Polizei-Kategorie wurden bislang aus gutem Grund nicht an die große Glocke gehängt: Damit Straftäter nicht gewarnt, Bürger nicht unnötig verunsichert und ganze Viertel nicht stigmatisiert werden.
Das NRW-Verfassungsgericht hat Reul nun trotzdem rückwirkend zur Veröffentlichung gezwungen, weil das wichtige parlamentarische Auskunftsrecht ohne Ansehen von Inhalt und trüber Absicht gelten muss. Nun wisse man, „wo genau die Kriminalitäts-Hotpots und No-Go-Areas in NRW sind“, triumphiert die AfD. Nach dieser abenteuerlichen Logik dürfte man fortan die gesamte Essener Innenstadt nicht mehr betreten.