Bund und Länder müssen einheitliche Hilfskonzepte für Kleinunternehmer in Corona-Zeiten finden. Sie brauchen eine Überbrückungshilfe.
Für Zigtausende Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige an Rhein und Ruhr hat der Ausbruch der Corona-Pandemie dramatische wirtschaftliche Konsequenzen gehabt. Künstler können nicht mehr auftreten, mobile Friseure nicht mehr ihre Kunden besuchen, Veranstaltungstechnikern brechen die Aufträge weg. Sehr vielen dieser Klein- und Kleinstunternehmer ist gemeinsam, dass sie finanziell ohnehin nie auf Rosen gebettet waren. Ein Polster für Krisenzeiten haben nur wenige.
Die rasche und unbürokratische Soforthilfe des Bundes war ein Segen für sie. Noch nie ist so viel Geld in so kurzer Zeit an so viele Antragsteller verteilt worden. Dass in einer solchen Situation kriminelle Trittbrettfahrer auf den Plan treten, wie diejenigen, die mittels Fake-Seiten Hilfsgelder auf die eigenen Konten umleiteten, ist widerlich, aber schwer zu vermeiden.
Ohne Not wird ein zweites Hilfesystem aktiviert
Vermeidbar wäre es aber gewesen, Solo-Selbstständige nicht in das Arbeitslosengeld-II-Hilfesystem zu zwingen. Ein großer Teil der Antragsteller hat keine Betriebsmittel und beschäftigt keine Angestellten. Was diese Leute brauchen, ist eine Überbrückungshilfe, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Für das Land war das bei der Scharfschaltung der Soforthilfe eine Selbstverständlichkeit.
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Der Bund sieht das bis heute anders, und das ist eine Farce. Ohne Not wird mit den Jobcentern ein zweites Hilfesystem aktiviert, einhergehend mit Mehraufwand für Verwaltung und Antragsteller gleichermaßen. Diejenigen, die sich auf die Angaben des Landes verlassen haben und die Soforthilfe zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts beantragt haben, sind beunruhigt, weil sie nicht wissen, ob ihnen Konsequenzen drohen.
Unverschuldete unternehmerische Notlage
Es ist zudem ein Unterschied für das Selbstwertgefühl, ob der Staat in einer unverschuldeten unternehmerischen Notlage aushilft oder die Betroffenen in den Status von Langzeitarbeitslosen zwangsversetzt. Es ist gut, dass sich das NRW-Wirtschaftsministerium vehement dafür einsetzt, diesen unwürdigen Zustand zu beenden. Es ist unverständlich, dass sich der Bund so viel Zeit lässt, auf die Forderungen der Länder einzugehen.