Ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist richtig. Doch Berlin darf die Länder mit der Umsetzung nicht allein lassen.

Ausgerechnet beim so wichtigen Start in ihre Bildungskarriere müssen sich Kinder – und Eltern – mit allerlei Unzulänglichkeiten herumplagen. In den Kitas fehlen Plätze und Erzieherinnen. In den Grundschulen erwarten die Kinder volle Klassen, Notstand im Lehrerzimmer, marode Bauten und fehlende Ganztagsplätze. Mangel ist der ständige Begleiter der Kinder in den ersten Jahren ihrer Bildungslaufbahn.

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Dass dies keine guten Voraussetzungen sind, um talentierte junge Menschen zu fördern, weiß auch die Politik. Es ist ja längst eine bildungspolitische Binsenweisheit, dass Ganztagsunterricht ein Instrument der Chancengerechtigkeit ist. Er stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und hilft Alleinerziehenden, trotz schulpflichtiger Kinder berufstätig sein zu können.

Aus bildungspolitischer Sicht ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung daher folgerichtig. Doch wenn dies nicht mit den notwendigen Mitteln unterfüttert wird, bleibt es bei einem Lippenbekenntnis. Sicher kann man auch NRW Versäumnisse vorwerfen, doch der Verweis auf fehlende Zusagen des Bundes ist richtig. Berlin ist nach der vollmundigen Ankündigung in der Pflicht, seinen Beitrag zu leisten.