Witten/Bochum. Nach Erpressungsvorwürfen gegen einen Getränkehändler aus Witten äußert sich nur eine von zwei mutmaßlichen Geiseln vor Gericht. Die Gründe.
Überraschung im Prozess gegen einen Getränkehändler aus Witten, der einen untreuen Angestellten stundenlang als Geisel in einen Bochumer Getränkemarkt-Keller eingesperrt haben soll: Das mutmaßliche Hauptopfer, ein früherer Mitarbeiter, hat am Bochumer Landgericht seine Aussage verweigert. Dieses Recht stand dem Bochumer mit Blick auf die Gefahr einer Selbstbelastung zu.
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Der Ex-Mitarbeiter des Witteners hatte den Saal kaum betreten, da war er auch schon wieder weg. Kurz zuvor hatte die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass noch ein eigenes Ermittlungsverfahren wegen Unterschlagung gegen den 22-Jährigen läuft. Dabei geht es um betrügerische Pfand-Stornos in dem Getränkemarkt. Warum das Verfahren mmer noch nicht abgeschlossen ist, blieb offen. Immerhin soll der junge Mann bei der Polizei bereits früh eingeräumt haben, im Vorfeld der von ihm angezeigten Erpressung im Keller immer wieder Geld aus der Markt-Kasse gestohlen zu haben.
Nur der Cousin sagt als Zeuge im Prozess gegen Wittener aus
Fakt ist: Der Zehnten Strafkammer waren durch die Nichterledigung des Pfand-Strafverfahrens die Hände gebunden. Denn niemand muss sich vor Gericht selbst belasten. Der 22-Jährigen machte denn auch prompt von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch.
Die zweite mutmaßliche „Keller-Geisel“, der jüngere Cousin des 22-Jährigen, stand den Richtern derweil als Zeuge Rede und Antwort. Der damals 16-Jährige hatte seinerzeit zufällig seinen Cousin im Markt besucht, als der Getränkehändler zum Gespräch im Keller gebeten hatte.
Der Zeuge erinnerte sich daran, dass zeitweise wohl auch die Tür abgeschlossen worden sei. Dann habe der Chef seinen Cousin mit dessen Tausende Euro schweren Pfandbetrug konfrontiert und eine gewisse Drohkulisse aufgebaut. „Er wollte, dass wir sofort Geld auftreiben. Er sagte, ihr bleibt hier unten, bis das Geld da ist.“
Nachricht per Handy: „Komm‘ mit der Polizei vorbei“
Sein Cousin habe mit seinem Handy ständig Nachrichten an Kumpel geschrieben. Eine soll sinngemäß so gelautet haben: „Mein Chef lässt mich hier nicht raus. Komm` mit der Polizei vorbei.“ Auf die Frage, ob der Angeklagte ihn und seinen Cousin bedroht habe, antwortete der Zeuge aber auch entlastend: „Nein.“ Er habe für sich aber das Gefühl gehabt, dass er chancenlos gewesen sei und auf keinen Fall so einfach hätte gehen können.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Getränkehändler und einem Wittener Bekannten schwerkriminelle Selbstjustiz vor, unter anderem in Form eines erpresserischen Menschenraubs. Beide Angeklagte weisen die Vorwürfe zurück („Es war weder eine Geiselnahme noch irgendetwas anderes“). Der Prozess wird fortgesetzt.
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